Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Straftatenauffällige Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen

11. September 2026Dokument 18/21340 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Steffen, Marcel Hafke
AusreisepflichtigeStraftäterAbschiebungMigrationspolitikKriminalität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt ein zentrales migrationspolitisches Thema: Wie viele ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen strafrechtlich auffällig geworden sind. Auslöser ist eine Überprüfung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), die zeigt, dass von rund 6.800 ausreisepflichtigen Personen auf den Listen zweier kommunaler Ausländerbehörden (Coesfeld und Unna) etwa 2.100 Personen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind – verteilt auf rund 12.000 polizeiliche Ermittlungsverfahren. Die grüne Ministerin Verena Schäffer nannte diese Quote zwar eine "erschlagende Anzahl", lehnte aber eine landesweite Überprüfung ab und verwies auf die Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden.

👥 Wer ist betroffen?

Direkt betroffen sind ausreisepflichtige und geduldete Personen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 56.604 Personen zum 30.06.2026, davon 11.602 vollziehbar ausreisepflichtig und 45.002 geduldete Personen). Zudem sind die kommunalen Ausländerbehörden und das Landeskriminalamt NRW betroffen, die Abschiebungen durchführen und Daten verwalten. Indirekt berührt wird die öffentliche Sicherheit in NRW und die Migrationspolitik auf Landesebene.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die FDP-Abgeordneten stellen fünf konkrete Fragen: (1) Wie viele der 11.602 vollziehbar ausreisepflichtigen sowie 45.002 geduldeten Personen sind in den letzten 10 Jahren strafrechtlich auffällig geworden? (2) Wie viele wurden rechtskräftig wegen mindestens einer Straftat verurteilt? (3) Wie viele rechtskräftig verurteilter ausreisepflichtiger/geduldeter Personen sind seit 1. Januar 2022 tatsächlich abgeschoben worden? (4) In wie vielen Fällen konnten Abschiebungen nicht durchgeführt werden, weil Abschiebungshindernisse vorlagen? (5) Welche konkreten Abschiebungshindernisse lagen jeweils vor?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der FDP; die Antworten der Landesregierung liegen nicht vor. Konkrete Daten stammen aus der erwähnten LKA-Überprüfung: Von rund 6.800 ausreisepflichtigen Personen auf den Listen von Coesfeld und Unna waren etwa 2.100 (ca. 31 Prozent) strafrechtlich auffällig, in insgesamt rund 12.000 Ermittlungsverfahren. Gesamtzahlen für NRW: Zum 30.06.2026 waren 56.604 Personen ausreisepflichtig.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21340, Wahlperiode 18, eingereicht 11. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.