❓ Abschiebechaos bei der Coesfeld-Liste: Gründe für Nichtnutzung von Hilfsangeboten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Umgang der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit 1.245 ausreisepflichtigen Personen auf der sogenannten Westbalkan- oder Coesfeld-Liste. Diese Personen konnten nicht abgeschoben werden, da ihre Identität nicht geklärt war oder sie keine Reisedokumente besaßen. Das Land bot den kommunalen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Reiseersatzdokumenten an. Die FDP-Abgeordneten kritisieren, dass dieses Hilfsangebot in nur 11,5 Prozent der Fälle (143 Personen) genutzt wurde, während es in 88,5 Prozent der Fälle (1.102 Personen) ungenutzt blieb.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Gruppen: 1.245 ausreisepflichtige Personen (davon 1.000 mit strafrechtlichem Hintergrund aus den vergangenen zehn Jahren); kommunale Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen; Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld; Bundesland Nordrhein-Westfalen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die FDP-Abgeordneten stellen fünf Fragen: (1) Gründe, warum für 1.102 Personen kein Amtshilfeersuchen gestellt wurde (aufgeschlüsselt nach Grund und Behörde); (2) Wie viele der 143 Personen mit Amtshilfeersuchen wurden inzwischen abgeschoben oder sind freiwillig ausgereist?; (3) Wie viele der 1.000 Personen mit Strafhintergrund wurden abgeschoben oder sind freiwillig ausgereist?; (4) Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe rechtfertigen das Absehen von Abschiebungen bei geklärter Identität und vorhandenen Reisedokumenten?; (5) Wie wurde das Ziel Ministerpräsident Wüsts, Straftäter prioritär abzuschieben, bei den 1.000 strafrechtlich aufgefälligen Personen tatsächlich umgesetzt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Basis der Anfrage sind Aussagen von Fluchtministerin Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Sondersitzung des Integrationsausschusses vom 2. September 2026: Die Coesfeld-Liste umfasse 1.245 ausreisepflichtige Personen; 1.000 dieser Personen seien innerhalb der vergangenen zehn Jahre strafrechtlich in Erscheinung getreten; nur für 143 Personen (11,5%) habe die kommunale Ausländerbehörden um Amtshilfe bei der Beschaffung von Reiseersatzdokumenten ersucht; die Ministerin bewertete das Vorgehen als Erfolg. Die Ministerin argumentierte, dass Reiseersatzdokumente nur für begrenzte Zeit gültig seien und weitere Abschiebungshindernisse bestehen könnten.