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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Schutz von Kindern in Abschiebe- und Rückführungsprozessen in NRW

11. September 2026Dokument 18/21346 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Nina Andrieshen, Volkan Baran
KinderschutzAbschiebeverfahrenUN-KinderrechtskonventionRückführungsprozesseFamilieneinheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für minderjährige Kinder während Abschiebe- und Rückführungsprozessen in Nordrhein-Westfalen. Ausgangspunkt ist ein Fallbeispiel vom Mai 2025: Eine alleinerziehende Mutter mit vier minderjährigen Kindern wurde von Köln nach Albanien abgeschoben – trotz attestierter Schutzbedarfe, Reiseunfähigkeit eines Kindes und trotz dass sie beim Ex-Mann untergebracht wird, der nachweislich gewalttätig ist und in Albanien lebt. Die Fragesteller kritisieren, dass ein Erlass zum Schutz von Kindern in Rückführungsprozessen ("Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen" aus 2004/2016) zeitweise auf der Ministeriumswebseite als "historisch", "obsolet" und "aufgehoben" markiert war – ein Zeichen mangelhafter Anwendung und Konsistenz.

👥 Wer ist betroffen?

Minderjährige Kinder in Abschiebe- und Rückführungsprozessen; alleinerziehende oder begleitete Eltern; von Gewalt betroffene Migrantinnen; kommunale Ausländerbehörden; das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen fünf konkrete Fragen: (1) Wann wird der überarbeitete Erlass veröffentlicht? (2) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung 2026 implementiert, um rechtskonform und einheitlich entlang der UN-Kinderrechtskonvention in Abschiebe-/Rückführungsverfahren zu arbeiten? (3) Welche Maßnahmen bei sogenannten "freiwilligen Rückkehrverfahren"? (4) Wie viele Minderjährige wurden 2025–2026 bei Flugrückführungen aus NRW zurückgeführt (aufgeschlüsselt nach Zielland, EU-Überstellung (Dublin-III), Alter, Ausländerbehörde)? (5) Wie viele Minderjährige sind 2022–2026 in freiwilligen Rückkehrprozessen aus NRW zurückgekehrt (gleiche Aufschlüsselung)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der SPD-Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage verweist auf: einen Erlass von 2004/2016, der seit Herbst 2024 überarbeitet wird; den Fall der Abschiebung einer gewaltbetroffenen Familie nach Albanien trotz attestierter Schutzbedarfe; die problematische Markierung des Erlasses als "aufgehoben" auf der Ministeriumswebseite (inzwischen korrigiert); sowie die Notwendigkeit, konkrete Fallzahlen zu Kindern in Rückführungs- und Abschiebeverfahren offenzulegen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21346, Wahlperiode 18, eingereicht 11. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.