❓ Drucksache 18/21347
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung plant, die Arbeitsgerichte in Herford, Minden, Paderborn und Detmold ab 2031 am Standort Bielefeld zusammenzuführen. In Herford sollen nach der Planung keine regelmäßigen Gerichtstage stattfinden. Dies stellt den seit Jahrzehnten bestehenden Arbeitsgerichtsstandort vor erhebliche Veränderungen. Zudem wurde das ehemalige Jugendgefängnis unmittelbar am Amtsgericht Herford abgerissen und hinterlässt eine innerstädtische Brachfläche mit erheblichem städtebaulichem Entwicklungspotenzial. Beide Immobilien befinden sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und werden vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW verwaltet.
👥 Wer ist betroffen?
Stadt Herford, Bürgernähe der Justiz, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die auf die Arbeitsgerichtsbarkeit angewiesen sind, städtische Entwicklungsplanung Herfords, Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fragt die Landesregierung nach: (1) der konkreten geplanten Nachnutzung des Grundstücks des ehemaligen Jugendgefängnisses, (2) den bereits stattgefundenen Gesprächen über die Nachnutzung mit Angabe der Gesprächspartner und beteiligten Ebenen, (3) den Planungen für die bislang vom Arbeitsgericht genutzten Flächen in der Liegenschaft an der Elverdisser Straße nach Aufgabe des Gerichtsstandortes, (4) der vorgesehenen Nachnutzung dieser Flächen nach Aufgabe der bisherigen Nutzung, und (5) den Planungen für das Objekt Elverdisser Straße 12.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Kleine Anfrage dokumentiert, dass trotz wiederholter Nachfragen jahrelang unklar war, welche Perspektive das ehemalige Jugendgefängnis haben soll, und dass seit dem Abschluss der Abrissarbeiten im Jahr 2026 keine weiteren Informationen zur Nachnutzung der Fläche vorliegen.