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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 18/21354

12. August 2026Dokument 18/21354 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Hartmut Beucker
SteuerstraftatenAnonyme HinweiseFinanzverwaltung NRWStrafanzeigenTransparenz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit anonymen Hinweisen auf mögliche Steuerstraftaten, die bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingehen. Der Abgeordnete Dr. Hartmut Beucker (AfD) hinterfragt die statistischen Erfassungen solcher Meldungen und deren Konsequenzen. Bürger können anonym Hinweise auf verdächtige Aktivitäten von Personen oder Unternehmen einreichen, wenn sie den Eindruck haben, dass etwas nicht korrekt läuft. Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Häufigkeit, Verarbeitung und Ergebnisse dieser Meldungen zu schaffen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Akteure sind die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (Finanzämter, Oberfinanzdirektion, Ministerium der Finanzen), Strafverfolgungsbehörden, sowie Bürger und Unternehmen in NRW, die einer möglichen Steuerhinterziehung verdächtigt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt fünf konkrete Fragen: (1) Wie viele anonyme Hinweise zur möglichen Steuerhinterziehung seit Legislaturperiodenbeginn eingegangen sind (mit jährlicher Aufschlüsselung), (2) wie viele davon zu echten Ermittlungen und Strafverfahren führten, (3) welche zusätzlichen Einnahmen generiert wurden (jahresweise), (4) wo und bei welchen Behörden die Eingaben erfolgt sind, und (5) welche Möglichkeiten aktuell für anonyme Meldungen bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Der Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen erfasst statistisch keine Daten zur Anzahl anonymer Hinweise oder Anzeigen. Daher können die Fragen 2 bis 4 mangels statistischer Erfassung nicht beantwortet werden. Zu Frage 5 wird mitgeteilt, dass anonyme Strafanzeigen grundsätzlich möglich sind (geregelt durch § 158 Absatz 1 Strafprozessordnung und § 385 Abgabenordnung). Anonyme Hinweise können bei jeder Dienststelle der Finanzverwaltung, einschließlich des Ministeriums der Finanzen und der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen abgegeben werden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21354, Wahlperiode 18, eingereicht 12. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.