❓ Förderung kultureller Einrichtungen in Bielefeld, Dortmund, Krefeld, Minden, Oberhausen und Münster 2026
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung antwortet auf eine Nachfrage zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte aus dem Haushaltskapitel 06 050 (Kulturförderung) in sechs nordrhein-westfälischen Städten: Bielefeld, Dortmund, Krefeld, Minden, Oberhausen und Münster. Es geht um die Aufschlüsselung von Fördersummen nach verschiedenen Fördertypen für das Haushaltsjahr 2026.
👥 Wer ist betroffen?
Kulturelle Einrichtungen und Projekte in den Städten Bielefeld, Dortmund, Krefeld, Minden, Oberhausen und Münster; Antragsteller von kulturellen Förderungen; Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Kultur und Wissenschaft).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage fragt konkret: Mit welchen Summen fördert die Landesregierung kulturelle Einrichtungen und Projekte in den sechs genannten Städten, aufgeschlüsselt nach den Förderarten (gesetzliche Verpflichtung, institutionelle Förderung, Projektförderung, fachbezogene Pauschale, Betriebskostenzuschuss und Zuwendungsvertrag) und für jede Stadt einzeln dargestellt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält eine detaillierte Tabelle mit Fördersummen (Stand 17. August 2026): Bielefeld: 4.279.398,19 €; Dortmund: 9.892.674,55 €; Krefeld: 3.885.909,17 €; Minden: 378.411,06 €; Oberhausen: 3.187.499,67 €; Münster: 7.195.670,04 €. Die Förderungen erfolgen in sechs verschiedenen Formen. Dortmund erhält die höchsten Mittel, Minden die geringsten. Die Regierung verweist darauf, dass die Angaben den aktuellen Stand widerspiegeln und weitere Änderungen im Haushaltsvollzug 2026 möglich sind.