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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Düsseldorf: Ausschreitungen nach Marokkos WM-Aus

3. August 2026Dokument 18/21361 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
AusschreitungenPolizeieinsatzFußball-WMStrafverfolgungDüsseldorf
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Am 10. Juli 2026 kam es in der Nacht nach dem WM-Viertelfinale zwischen Marokko und Frankreich auf der Ellerstraße im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk zu schweren Ausschreitungen. Etwa 1.500 marokkanische Fußballfans hatten das Spiel gemeinsam verfolgt. Nach Frankreichs 2:0-Sieg warfen vermummte Personen gegen 00:45 Uhr Böller, Glasflaschen und selbstgebaute Brandsätze in die Menschenmenge, auf die Straße und gezielt auf Polizeibeamte. Die Polizei räumte die Straße mit zahlreichen Einsatzkräften. Der Polizeieinsatz dauerte bis etwa 02:45 Uhr.

👥 Wer ist betroffen?

Drei Polizeibeamte wurden verletzt; ein 27-Jähriger musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Betroffen sind fünf tatverdächtige Personen im Alter zwischen 13 und 20 Jahren sowie die Bürgerbevölkerung des Stadtteils Oberbilk in Düsseldorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt vier konkrete Fragen: 1) Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (Tathergang und Straftatbestände); 2) Welche polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen vorliegen; 3) Welche Vorstrafen die Tatverdächtigen haben (chronologisch aufgelistet); 4) Über welche Staatsangehörigkeiten die Tatverdächtigen verfügen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet folgende Ermittlungsergebnisse: Gegen fünf Beschuldigte laufen Verfahren – ein 20-Jähriger und ein 15-Jähriger wegen Landfriednisbruch und Angriff auf Polizeibeamte; ein 16-Jähriger wegen tätlichen Angriffs (Glasflasche geworfen); ein 15-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung (Holzstück geworfen); ein 13-Jähriger wegen versuchtem Totschlag und schwerer Brandstiftung (Brandsatz geworfen). Der 20-Jährige war polizeilich bereits in 4 Fällen in Erscheinung getreten (2x gefährliche Körperverletzung, 1x Körperverletzung, 1x gefährlicher Straßenverkehrseingriff). Zu Vorstrafen liegen keine Erkenntnisse vor. Bei den Staatsangehörigkeiten verfügen zwei Beschuldigte über deutsche Staatsbürgerschaft, zwei weitere über deutsche und marokkanische Doppelstaatigkeit, und einer über syrische Staatsbürgerschaft.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21361, Wahlperiode 18, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.