❓ Drucksache 18/21367
📋 Worum geht es?
Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel kritisiert mit dieser Kleine Anfrage das am 16. Juli 2026 vom Landtag verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) scharf. Er argumentiert, dass das Gesetz, obwohl es diskriminierungsfreie Verwaltung fördern soll, in der Praxis ein ‚Misstrauensgesetz' darstellt, das den Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schadet. Im Kern geht es darum, wie das Gesetz – insbesondere durch seine Beweislastregelung und Dokumentationspflichten – die Arbeitgeberattraktivität des Landes NRW in einer ohnehin angespannten Personalsituation weiter verschlechtert.
👥 Wer ist betroffen?
Beamte und Tarifbeschäftigte der Landesverwaltung NRW, insbesondere Polizeibeamte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Justizvollzug und in der Eingriffs- und Ermessungsverwaltung; potenzielle neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes; die Ministerialverwaltung und ihre nachgeordneten Bereiche.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage richtet fünf konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Wie entwickelten sich die unbesetzten Stellen zwischen 1. April und 1. Juli 2026? (2) Wie viele Neuzugänge von Beamten und Arbeitnehmern gab es im ersten Quartal (mit Vergleichszahlen seit 2022 nach Ressorts)? (3) Wie viele Abgänge verzeichnete die Ministerialverwaltung im zweiten Quartal 2026 (mit Vergleichszahlen seit 2022 nach Ressorts)? (4) Wie viele außerplanmäßige Aushilfs- und Unterstützungskräfte wurden im zweiten Quartal 2026 eingestellt (nach Ressorts, Anlass und Dauer)? (5) Wie viele Bewerbungen gingen im zweiten Quartal 2026 ein (mit Jahresvergleichen seit 2022 nach Ressorts)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit detaillierten Daten in fünf Anlagen. Zentrale Befunde: Die Beantwortung beschränkt sich auf die Ministerien (nachgeordnete Bereiche sind nicht enthalten). Ein 10-prozentiger Stellenabbau in der Ministerialverwaltung seit 2026 beeinflusst Bewerber- und Einstellungszahlen; frei werdende Stellen können teilweise nicht nachbesetzt werden. Die Stellenzahlen werden für verschiedene Haushaltskapitel mit absoluten und relativen Unbesetzungsquoten dargestellt (Anlage 1). Neuzugänge, Abgänge und Aushilfseinstellungen werden ressortweise aufgeschlüsselt (Anlagen 2–4). Bei der Frage zu Bewerbungszahlen erklärt die Regierung, dass ein historischer Vergleich nicht möglich ist, weil Bewerbungsunterlagen nach Besetzung der Stelle aus Datenschutzgründen vernichtet werden.