❓ Verteilung der Kita-Transformationsmittel an die 186 Jugendämter Nordrhein-Westfalens 2026/2027
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat 90 Millionen Euro zusätzlich (mit Verpflichtungsermächtigung 110 Millionen Euro für 2027) zur Verfügung gestellt, um Kindergartentransformationen zu finanzieren. Diese Mittel kompensieren die Auswirkungen der Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Finanzierungssysteme der Kitas. Die Verteilung erfolgt auf Basis der Kindpauschalen vom 15. März 2026 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
👥 Wer ist betroffen?
186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen; Träger von Kindertageseinrichtungen; Gemeinden und Gemeindeverbände; Familien mit Kindern in Kitas
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fragte: (1) Konkrete Mittelzuweisungen für alle 186 Jugendämter? (2) Zeitpunkt der Mitteilung an die Jugendämter? (3) Verwendungskriterien der Pauschale? (4) Ist die Weiterleitung an Träger zwingend oder darf Kindertagespflege finanziert werden? (5) Wann erfolgt die Information zu den 110 Millionen Euro für 2027?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet konkret: (1) Alle Beträge in Anlage aufgeführt – Beispiele: Köln 14,3 Mio. €, Düsseldorf 7,8 Mio. €, Dortmund 6,7 Mio. €, Essen 6,3 Mio. €. (2) Landesjugendämter am 29. Juli 2026 informiert; Einzeljugendämter erhalten Rundschreiben mit Zuweisungsdetails. (3) Mittel müssen ausschließlich KiBiz-Transformationskosten für zuschussberechtigte Einrichtungen finanzieren. (4) Weiterleitung an Träger ist zwingend nach Kindpauschalen-Verhältnis; Kindertagespflege-Finanzierung ist ausgeschlossen. (5) Information zu 2027-Mitteln folgt analog zu Frage 2.