❓ Den Bürokratiedschungel in Nordrhein-Westfalen lichten – Erhebung der Daten der Wasserentnahmen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Bürokratiebelastung deutscher und speziell nordrhein-westfälischer Unternehmen. Der Fragesteller verweist auf etwa 62,5 Milliarden Euro jährliche Bürokratiekosten für deutsche Unternehmen. Als konkretes Beispiel kritisiert er die Pflicht zur Meldung von Wasserentnahmendaten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Der FDP wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, bisher nur unzureichende Bürokratieabbaupakete zu verabschieden, die keine spürbaren Auswirkungen hätten.
👥 Wer ist betroffen?
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere solche, die Wasser entnehmen und unter die Regelungen des Wasserentnahmeentgeltgesetzes fallen. Betroffen sind auch die Landesregierung und ihre Behörden, die für die Umsetzung und Überprüfung der entsprechenden Regelungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt fünf konkrete Fragen: (1) Welcher personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand entsteht durch die Wasserentnahmemeldungspflicht? (2) Ist dieser Aufwand verhältnismäßig zum mit der Pflicht verfolgten Nutzen? (3) Geht die landesrechtliche Ausgestaltung über zwingende Bundes- oder EU-Vorgaben hinaus? (4) Welche konkreten Initiativen plant die Landesregierung zur Vereinfachung oder Abschaffung dieser Pflicht? (5) Welche weniger bürokratischen Alternativen gibt es zur Erreichung der Ziele?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Es gibt keine generelle Meldepflicht für Wasserentnahmendaten. Nur Wasserentnahmen, die nicht nach Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) erlaubnisfrei sind, benötigen eine wasserrechtliche Zulassung. Für entgeltpflichtige Wasserentnahmen müssen Entnahmemengen jährlich gegenüber dem LANUK erklärt werden. Die Regierung verfügt über keine aggregierten Daten zur Quantifizierung des Aufwands. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz basiert auf EU-Vorgaben (Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie) und dem Verursacherprinzip. Die Landesregierung prüft derzeit, ob eine 1:1-Umsetzung von Bundes- und EU-Recht erfolgt (Stand: Prüfung noch nicht abgeschlossen). Zu Alternativen gibt die Regierung an, dass die Prüfung noch laufe.