❓ Wie begegnet Nordrhein-Westfalen dem Anstieg von Essstörungen?
📋 Worum geht es?
Das Dokument beschäftigt sich mit dem besorgniserregenden Anstieg von Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Bundesweit hat sich die Zahl der stationären Behandlungsfälle bei Mädchen im Alter von 10 bis 17 Jahren innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt – 2024 wurden knapp 6.000 Fälle registriert, davon entfielen fast die Hälfte auf diese Altersgruppe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die stationären Behandlungsfälle der Altersgruppe 10-19 Jahre von 1.427 Fällen im Jahr 2023 auf 1.507 Fälle im Jahr 2024. Die Ursachen sind vielfältig: extreme Schönheitsideale, gesellschaftliche Erwartungen, Druck unter Gleichaltrigen und digitale Einflüsse prägen besonders bei Heranwachsenden die Körperwahrnehmung und können Essstörungen begünstigen.
👥 Wer ist betroffen?
Vorrangig betroffen sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren, dabei überproportional Mädchen und junge Frauen. Mittelbar betroffen sind Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulen, ambulante Kinder- und Jugendarztpraxen, psychotherapeutische und psychiatrische Fachleute sowie Kliniken mit Psychiatriefachabteilungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet fünf Fragen an die Landesregierung: (1) Welchen Handlungsbedarf sieht sie beim Anstieg von Essstörungen? (2) Wie hat sich die Zahl stationärer Behandlungsfälle 10- bis 17-Jähriger seit 2023 entwickelt? (3) Welche Erkenntnisse zur Wirksamkeit geförderter Präventionsmaßnahmen liegen vor? (4) Welche konkreten Veränderungen beabsichtigt sie bei der Aktualisierung des ‚Handlungskonzepts Essstörungen NRW'? (5) Wie bewertet sie die derzeitigen Versorgungskapazitäten für betroffene Kinder und Jugendliche?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: (1) Sie sieht Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Sichtbarkeit von Angeboten, Fachkräftefortbildung und Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen; die Landeskoordinierungsstelle Essstörungen NRW ist bereits aktiv und baut eine Adressdatenbank auf. (2) Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle (10-19 Jahre) stieg von 1.427 (2023) auf 1.507 (2024). (3) Das Projekt ‚Werkstatt Lebenshunger e.V.' läuft bis 31.12.2026; Wirksamkeitsergebnisse liegen noch nicht vor. (4) Die Überarbeitung des Handlungskonzepts durch die Landeskoordinierungsstelle mit begleitendem Expertengremium läuft noch; konkrete Veränderungen können derzeit nicht benannt werden. (5) Die rechnerische Versorgungslage ist gut, es bestehen aber längere Wartezeiten bei ambulanter Psychotherapie; das Land sieht bundesrechtlichen Verbesserungsbedarf und fordert schnelle gesetzliche Regelungen.