❓ Elektronische Aufenthaltsüberwachung islamistischer Gefährder in NRW
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob Nordrhein-Westfalen die verfügbaren Möglichkeiten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfesseln) konsequent nutzt. Anlass ist ein islamistischer Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Nach Aussage des Innenministers gelten derzeit etwa 165 Personen in Nordrhein-Westfalen als islamistische Gefährder, davon 73 als aktionsfähig. Das Polizeigesetz NRW (§ 34c) bietet die Rechtsgrundlage für elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten, doch die bisherigen Anwendungszahlen sind niedrig.
👥 Wer ist betroffen?
Islamistische Gefährder in Nordrhein-Westfalen (165 Personen insgesamt, 73 als aktionsfähig); entlassene Straftäter mit islamistischem Hintergrund; Rückkehrer aus ehemaligen Kampfgebieten des 'Islamischen Staates'; Sicherheitsbehörden und Polizeikräfte; allgemeine Bevölkerung im Hinblick auf innere Sicherheit und Terrorismusprävention.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf konkrete Fragen: (1) Welche Kapazitäten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung stehen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung? (2) Wie viele Personen mit islamistischem Hintergrund wurden seit 2022 elektronisch überwacht? (3) Bei wie vielen entlassenen Straftätern mit islamistischem Hintergrund wurde elektronische Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet? (4) Bei wie vielen Rückkehrern aus IS-Kampfgebieten wurde elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet? (5) Wie wird die Einhaltung von Aufenthaltsvorgaben ohne elektronische Überwachung kontrolliert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung teilt Einsatzzahlen mit: Insgesamt wurden seit 2022 nur 4 Personen mit islamistischem Hintergrund elektronisch überwacht (2022: 1, 2023: 0, 2024: 1, 2025: 2, 2026: 0 Personen, Stand 07.08.2026). Bei entlassenen Straftätern mit islamistischem Hintergrund wurde nur bei 1 Person eine Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet. Bei Rückkehrern aus IS-Kampfgebieten wurde seit 2022 keine elektronische Aufenthaltsüberwachung nach § 34c PolG NRW angeordnet. Die Landesregierung begründet die niedrigen Zahlen mit dem erheblichen personellen Aufwand (24/7-Durchführung, über 30 Polizeikräfte pro Person erforderlich). Alternative Kontrollmethoden sind Meldeauflagen, Observationen, Gefährderansprachen und unter gesetzlichen Voraussetzungen Einsatz technischer Mittel.