❓ Beschleunigung von Asylverfahren durch Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten zur Beschleunigung von Asylverfahren befürwortet. Hintergrund ist ein Gesetz der Bundesregierung, das ermöglicht, sichere Herkunftsstaaten künftig durch Rechtsverordnung statt durch Parlamentsgesetz zu bestimmen. Ziel ist es, Asylverfahren zu beschleunigen und damit Ausländerbehörden sowie Verwaltungsgerichte zu entlasten.
👥 Wer ist betroffen?
Verwaltungsgerichte und Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, Asylantragsteller aus den 10 bereits eingestuften Ländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien) und potenziell aus den Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt fünf Fragen: (1) Welche Rechtsauffassung teilt die Landesregierung – die der Bundesregierung (Regelung durch Rechtsverordnung) oder der Bündnis 90/Die Grünen (Regelung durch Bundesgesetz)? (2) Befürwortet die Landesregierung die bereits erfolgten Einstufungen? (3) Befürwortet sie eine Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien? (4) Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die Verfahrensdauer und Belastung von Gerichten und Behörden? (5) Welche weiteren Maßnahmen setzt die Landesregierung zur Beschleunigung um?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: (1) Sie hat sich im Bundesrat für die Regelung durch Rechtsverordnung positioniert und hält an dieser Position fest. (2) Sie lehnt eine Bewertung einzelner Länder ab, da dies in Bundesverantwortung liegt. (3) Verweis auf Antwort 2 – keine separate Bewertung. (4) Die Durchführung von Asylverfahren liegt beim Bund; Auswirkungen des GEAS-Reformpakets (trat 12. Juni 2026 in Kraft) können nicht prognostiziert werden. (5) Konkrete Landesmaßnahmen: Spezialisierung der Verwaltungsgerichte auf Asylverfahren durch AsylZustVO NRW (August 2024), zusätzliche Richterstellen (2025/2026) mit deutlich reduzierten Verfahrenslaufzeiten, Verbesserung des Rückkehrmanagements, geplante Zentralisierung von Rückführungen bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZABen), Forderung nach stabilen Rücknahmeabkommen zwischen Deutschland und Herkunftsländern.