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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Planung der zweiten Abschiebehaftanstalt in Mönchengladbach – Machbarkeit und Zeitplan nach Grundstückskauf

30. Juli 2026Dokument 18/21374 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Lisa-Kristin Kapteinat
AbschiebehaftanstaltMönchengladbachGrundstückskaufJHQ-GeländePlanungsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Planung einer zweiten Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Abschiebehaftanstalt) auf dem ehemaligen JHQ-Gelände in Mönchengladbach. Die SPD-Abgeordnete Lisa-Kristin Kapteinat stellt der Landesregierung Fragen zur Machbarkeit und zum Zeitplan des Großprojekts. Hintergrund ist der Kaufvertrag für die erforderliche Liegenschaft, der Anfang Juli 2026 geschlossen wurde, sowie die bisherige mangelnde Transparenz der Landesregierung über den tatsächlichen Planungsfortschritt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen und Institutionen sind: Ausreisepflichtige Migranten (künftige Nutzer der Einrichtung), die Stadt Mönchengladbach (Planungshoheit und Flächennutzung), das Land Nordrhein-Westfalen (Betreiber), der Bund (Eigentümer der Liegenschaft und Genehmigungsbehörde), die Bürger von Mönchengladbach (als Nachbarn der geplanten Einrichtung).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage richtet folgende Fragen an die Landesregierung: 1) Wann wurde der Kaufvertrag unterzeichnet? 2) Welche Voraussetzungen müssen nach Unterzeichnung noch erfüllt werden? 3) Bis wann wird die erforderliche Bundestags-Zustimmung erwartet? 4) Welche Projektphasen sind geplant und in welchem Zeitrahmen? 5) Welches Zieljahr ist für die Inbetriebnahme der Einrichtung angepeilt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung liefert folgende Fakten: Der Kaufvertrag wurde am 1. Juli 2026 unterzeichnet. Erforderliche aufschiebende Bedingungen sind Zustimmung des Bundesrates und Bundestages, Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 28 Bankarbeitstagen nach BMF-Genehmigung, Eigentumsumschreibung und Herstellung der Stromversorgung (bis zu 12 Monate). Die Genehmigung durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW erfolgte am 14. Juli 2026. Die Befassung durch den Bundestag wird mit 3 bis 6 Monaten veranschlagt; eine genaue Prognose ist nicht möglich. Das Projekt umfasst Bauleitplanverfahren, Flächennutzungsplanänderung, Wettbewerblicher Dialog, Planungsphase und Bauausführung. Kritisch: Konkrete Termine für Baustart und Inbetriebnahme werden nicht genannt und sind derzeit nicht terminlich zu benennen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21374, Wahlperiode 18, eingereicht 30. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.