Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Wirksamkeit der Extremismusprävention für junge Geflüchtete im NRW-Sicherheitspaket

29. Juli 2026Dokument 18/21375 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Lisa-Kristin Kapteinat
ExtremismuspräventionGeflüchteteRadikalisierungspräventionTeil.Sein.NRWSicherheitspaket
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Dies ist eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat an die nordrhein-westfälische Landesregierung. Sie hinterfragt die Klassifizierung der Maßnahme 'Extremismusprävention für junge Geflüchtete' als 'abgeschlossen' im Sicherheitspaket. Die Landesregierung hatte nach einem Anschlag im August 2024 angekündigt, jährlich 18 Millionen Euro zusätzlich für Präventionsprojekte gegen Radikalisierung bereitzustellen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch das Landesprogramm 'Teil.Sein.NRW', das bis zum 31. Dezember 2028 läuft und mit fünf Millionen Euro jährlich ausgestattet ist.

👥 Wer ist betroffen?

Junge Geflüchtete im Alter von 6 bis 27 Jahren; junge Menschen ohne Fluchtgeschichte (Programm steht auch ihnen offen); Kommunen als Fördernehmer und Implementierungspartner; Fachkräfte in der Präventionsarbeit und Extremismusbekämpfung; Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage wirft folgende Fragen an die Landesregierung auf: 1) Nach welchen Kriterien wird die Maßnahme als 'abgeschlossen' eingestuft? 2) Warum wurden von den geplanten 5 Millionen Euro 2025 nicht alle Mittel verausgabt? 3) Wie viele junge Menschen wurden 2025 durch diese Angebote erreicht (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Gemeinde und Altersgruppe)? 4) Welche Wirkungsindikatoren messen den Erfolg? 5) Welche Evaluationsergebnisse liegen vor?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: 1) Die Maßnahme gilt als abgeschlossen, weil das Programm 'Teil.Sein.NRW' durch Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 17. April 2025 umgesetzt wurde (nicht weil die Tätigkeit endet). 2) Von 5 Millionen Euro flossen 2025 rund 2.923.000 Euro ab. Die Differenz wird mit der verspäteten Förderrichtlinie (April 2025) und Antragsfrist (31. Mai 2025) erklärt – Kommunen brauchten Zeit für Konzepterstellung. 3) 43 kommunale Maßnahmen wurden gefördert, aber dem Ministerium liegen keine Daten zu Teilnehmendenzahlen oder Altersverteilung vor. 4) Statt zentraler Indikatoren setzt die Regierung auf lokale Erfolgsmessung vor Ort; die Kontrolle basiert auf Nachweis umgesetzter Maßnahmen (Teilnehmerzahl, Workshops), enge Fachberatung und regelmäßige Vernetzungstreffen. 5) Konkrete Evaluationsergebnisse liegen dem Ministerium nicht vor.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21375, Wahlperiode 18, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.