❓ Kunstflüge über Trinkwasserreservoiren – Konsequenzen aus Flugunfall bei Hürtgenwald
📋 Worum geht es?
Am 14. April 2026 stürzte ein Kunstflugzeug (Extra330) bei Hürtgenwald nahe der Wehebachtalsperre ab – beide Insassen starben. Der SPD-Abgeordnete Stefan Kämmerling hinterfragt daraufhin die Zulässigkeit und Sachgerechtigkeit von Kunstflügen über Trinkwasserreservoiren und Naturschutzgebieten. Das Gebiet rund um Hürtgenwald, Rursee und Wehebachtalsperre erfüllt wichtige Funktionen für Natur- und Artenschutz, Naherholung und Trinkwasserversorgung. Ein Flugunfall kann dort erhebliche Folgen durch austretende Kraft- und Betriebsstoffe, Brände oder aufwendige Bergungsmaßnahmen haben. Kämmerling hatte bereits 2021 eine ähnliche Kleine Anfrage gestellt; damals berichteten Anwohner von Lärmbelastungen und Sorgen über mögliche Flugunfälle.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohner und Erholungssuchende in der Region Hürtgenwald, Rursee und Wehebachtalsperre; Nutzer der Trinkwasserversorgung; geschützte Tier- und Pflanzenarten in Naturschutzgebieten; Piloten und Flugbetreiber des Flugplatzes Aachen-Merzbrück; Bezirksregierung Düsseldorf (Landesluftfahrtbehörde für Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Existieren die beiden Kunstflugboxen (Elsdorf und Düren) noch und werden diese aktiv genutzt? (2) Wie oft wurde ihre Nutzung seit 1. Juni 2018 beantragt? (3) Wie bewertet die Landesregierung die Risiken von Kunstflügen über Trinkwasserreservoiren und großflächigen Natur- und Waldgebieten – insbesondere hinsichtlich Verschmutzung durch Kraft- und Betriebsstoffe, Waldbrandrisiken und Beeinträchtigung geschützter Arten? (4) Welche Möglichkeiten haben Bürger, wenn sie sich von Unterschreitungen von Mindestflughöhen gestört fühlen? (5) Wird sich die Landesregierung gegenüber dem Bund (bzw. der Deutschen Flugsicherung) dafür einsetzen, Kunstflüge räumlich aus Gebieten der Trinkwasserversorgung zu verlagern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (Bundeseigentum) weist Kunstflugboxen aus; gemäß Luftfahrthandbuch Deutschland ist eine Kunstflugbox in Elsdorf vermerkt. Der Landesregierung liegen jedoch keine Statistiken zur Nutzung dieser Boxen vor. Die Landesregierung verweist auf europäische SERA-Regelungen und § 14 LuftVO: Kunstflüge unter 450 Metern Höhe über Grund oder Wasser sowie über Städten, dicht besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Piloten für Kunstflüge verfügen über besondere flugbetriebliche Qualifikationen. Die Landesregierung sieht daher keine Anhaltspunkte für eine abweichende Risikobewertung oder räumliche Verlagerung. Bei Unterschreitungen von Mindestflughöhen können Bürger sich an die zuständige Bezirksregierung (Dezernat 26) wenden.