Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Legitimation und Grundlagen der Meldestelle MEDAR NRW – Debatte über antimuslimischen Rassismus und Meinungsfreiheit

4. August 2026Dokument 18/21384 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Enxhi Seli-Zacharias
Antimuslimischer RassismusMEDAR NRWMeldestelleReligionsfreiheitMeinungsfreiheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist die offizielle Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias. Die Anfrage kritisiert die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Meldestelle antimuslimischer Rassismus NRW (MEDAR NRW). Die AfD hinterfragt, ob der Begriff "antimuslimischer Rassismus" wissenschaftlich hinreichend trennscharf ist, da der Islam eine Religion und keine Ethnie darstellt. Sie warnt davor, dass MEDAR NRW auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und subjektiv empfundene Diskriminierungen dokumentiert, ohne dabei rechtliche Bewertungen vorzunehmen. Dies könnte dazu führen, dass legitime Religionskritik fälschlicherweise unter Rassismus-Verdacht gestellt wird.

👥 Wer ist betroffen?

Meldestelle MEDAR NRW; muslimische Gemeinschaft und betroffene Personen; Landesregierung Nordrhein-Westfalen; Steuerzahler; Wissenschaftsgemeinschaft; Öffentlichkeit als Nutzer der Daten und Statistiken

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt fünf zentrale Fragen: (1) Welche wissenschaftliche Definition von "antimuslimischer Rassismus" legt die Landesregierung ihrer Förderung zugrunde? (2) Wie grenzt die Landesregierung Rassismus von legitimer Religionskritik ab? (3) Wie wird sichergestellt, dass Kritik an islamischen Glaubensinhalten nicht pauschal als Rassismus klassifiziert wird? (4) Wie bewertet die Landesregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts geringer Fallzahlen, und welche Kennzahlen nutzt sie zur Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit? (5) Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bieten die MEDAR-Daten gegenüber bestehenden staatlichen Statistiken?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Kategorisierung von Vorfällen erfolgt durch MEDAR NRW auf Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Arbeitsdefinition des Bundesministeriums des Innern (Unabhängiger Expertenkreis Muslimfeindlichkeit), die eine Abgrenzung von legitimer Kritik sicherstellt. Vergleichbare Dokumentationsstellen wie die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus zeigen, dass Fallzahlen im ersten Betriebsjahr niedrig ausfallen und mit wachsendem Bekanntheitsgrad steigen. MEDAR NRW zielt darauf, das Dunkelfeld sichtbar zu machen – Vorfälle, die polizeiliche Statistiken nicht erfassen, weil sie nicht zur Anzeige gebracht werden. Jeder erfasste Vorfall stellt eine reale Diskriminierungserfahrung dar, die oft ohne MEDAR NRW unstatistisch blieben. Ziel sind die Erkennung von Mustern und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21384, Wahlperiode 18, eingereicht 4. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.