❓ Drucksache 18/21385
📋 Worum geht es?
Diese Kleine Anfrage behandelt die angespannte Situation bei barrierefreiem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen. Laut Wohnungsmarktbericht 2025 der NRW.BANK mangelt es massiv an barrierefreien und insbesondere rollstuhlgerechten Wohnungen, während die Zahl älterer Menschen stetig wächst. Die Anfragenden kritisieren, dass die Landesregierung weder Sonderförderung noch eine erkennbare Strategie zur Bewältigung dieser Herausforderung vorlegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, pflegebedürftige Personen, sowie Kommunen und Wohnungsmarktakteure, die mit wachsender Nachfrage konfrontiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält fünf Fragepunkte: (1) Wie viele barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen gibt es aktuell in NRW? (2) Wie viele Menschen bzw. Haushalte haben einen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum? (3) Wie hat sich der Bestand in den letzten zehn Jahren entwickelt? (4) Welche Fördermittel wurden für barrierefreien Wohnraum abgerufen? (5) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Ausbau zu beschleunigen, damit dem aktuellen und zukünftigen Bedarf entsprochen wird?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt folgende Antworten: (1) Es liegen keine Daten über den Gesamtbestand barrierefreier Wohnungen vor. (2) Seit Anfang der 2000er Jahre ist Barrierefreiheit verpflichtender Standard in der öffentlichen Wohnraumförderung; seit 2019 schreibt die Landesbauordnung Barrierefreiheit für alle Wohnungen in Gebäudeklassen 3-5 vor. (3) Bedarfsberechnungen können aus einem 2020 veröffentlichten Wohnungsgutachten entnommen werden. (4) Die Landesregierung verweist auf die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen, welche barrierefreie Wohnungen mit verschiedenen Förderangeboten unterstützt, einschließlich Zusatzdarlehen und spezieller Förderung für rollstuhlgerechte Wohnungen. (5) Geplante Maßnahmen sind Modernisierungsförderung im Bestand, Unterstützung privater Eigentümer beim Abbau von Barrieren, sowie Vereinfachungen im Baurecht zur Kostenreduktion.