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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Entwicklung landeseigener Flächen für den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen seit 2024

20. Juli 2026Dokument 18/21389 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Sarah Philipp, Sebastian Watermeier
Wohnungsbaulandeseigene FlächenLiegenschaftsverwaltungGrundstücksverkauföffentlich geförderter Wohnraum
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine Kleine Anfrage mit der Antwort der Landesregierung zu Frage 8448 vom 20. Juli 2026. Gegenstand ist die Entwicklung und Nutzung von landeseigenen Flächen für Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage bezieht sich auf die Fortschritte seit der früheren Beantwortung der Kleinen Anfrage 3625 (Drucksache 18/9144), in der das Land über rund 170.000 Hektar landeseigene Flächen verfügte. Hintergrund ist der hohe und anhaltende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in NRW.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Kommunen in NRW, Wohnungsuchende und Mieter mit Wohnraumbedarf, liegenschaftshaltende Stellen des Landes (BLB NRW, Finanzministerium, Ministerien, Straßen.NRW, Wald und Holz NRW und andere), Flüchtlingsunterkünfte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Über wie viele landeseigene Flächen verfügt die Landesregierung aktuell, aufgeschlüsselt nach Kommune, Lage, Größe, baurechtlichem Status und Eignung als Wohnbaufläche? (2) Von welchen Institutionen werden diese Flächen vorgehalten? (3) Welche Aktivitäten wurden unternommen, um landeseigene Flächen für Wohnungsbau zu identifizieren und zu entwickeln? (4) Wie viele landeseigene Grundstücke konnten für Wohnungsbau aktiviert werden? (5) Wie viele Wohnungsbauprojekte wurden auf landeseigenen oder ehemals landeseigenen Flächen realisiert oder begonnen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet konkret: (1) NRW verfügt über rund 120.700 Flurstücke mit insgesamt rund 170.000 Hektar Fläche. (2) Die Flächen werden von verschiedenen Institutionen vorgehalten: Wald und Holz NRW (19.250 Flurstücke), Straßen.NRW (79.910 Flurstücke), MUNV (9.768 Flurstücke), BLB NRW (3.334), Finanzministerium (578) und andere. (3) Die Identifikation und Entwicklung landeseigener Liegenschaften erfolgt kontinuierlich nach einem bewährten, kooperativen Verfahren gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 15 Abs. 3 HHG (Gültigkeit ab 25. Juni 2026). (4) & (5) Seit Beantwortung der früheren Anfrage 3625 wurden 4 Grundstücke für öffentlich-geförderten Wohnungsbau oder Flüchtlingsunterbringung verkauft: 2024 Hürth (1.213 m²), 2025 Köln (15.349 m²), 2025 Haan (16.562 m²), 2025 Wesel (607 m²). Zusätzlich wurden 4 Grundstücke aus dem Grundstücksfonds in Alsdorf (2026) mit insgesamt 4 geplanten Wohneinheiten verkauft, die sich in unterschiedlichen Realisierungsstadien befinden. Konkrete Angaben zu Wohneinheiten bei den ersten 4 Verkäufen liegen nur vor, soweit dies Auflage im Kaufvertrag war.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21389, Wahlperiode 18, eingereicht 20. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.