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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Aufhebung des Denkmalschutzes der ehemaligen Landespolizeischule an der Norbertstraße in Essen

19. Juni 2026Dokument 18/21392 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Kutschaty
DenkmalschutzLandespolizeischuleEssenDenkmalbehördeLVR-Denkmalpflege
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der SPD-Abgeordnete Thomas Kutschaty fragt die Landesregierung zur Aufhebung des Denkmalschutzes der ehemaligen Landespolizeischule für Technik und Verkehr an der Norbertstraße in Essen. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen hatte den Denkmalschutz aufgehoben, was im Zusammenhang mit Planungen zur Arealentwicklung steht. Nach Berichten von Bürgern entspricht diese Entscheidung nicht der fachlichen Einschätzung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Die Umstände des Entscheidungsverfahrens und die Beiträge der beteiligten Behörden waren bislang nicht öffentlich bekannt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Institutionen: Stadt Essen (Untere Denkmalbehörde), LVR-Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Betroffene Öffentlichkeit: Bürgerschaft und Denkmalpflege-Interessierte in Essen und der Region. Das historische Gebäude der ehemaligen Landespolizeischule.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Welche öffentlichen Stellen waren an der Entscheidung über die Aufhebung beteiligt und welche Stellungnahmen gaben sie ab? (2) Welche fachlichen Bewertungen, Gutachten und denkmalfachlichen Stellungnahmen lagen vor und zu welchen Ergebnissen kamen sie zur Denkmalwürdigkeit? (3) Welche Rolle spielte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und welche Kontakte/Abstimmungen mit dem LVR-Amt und der Stadt Essen fanden statt? (4) Welche rechtlichen oder fachlichen Gründe waren maßgeblich? (5) Wird die Landesregierung die Gutachten und fachlichen Stellungnahmen, besonders die Bewertung des LVR-Amtes, veröffentlichen oder dem Landtag bereitstellen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung enthält folgende Punkte: Die Stadt Essen ist gemäß § 21 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW die zuständige Untere Denkmalbehörde. Nach § 24 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz muss sie ihre Entscheidungen nach Anhörung des Landschaftsverbandes treffen, in diesem Fall des LVR-Amtes für Baudenkmalpflege im Rheinland, das zwei bis drei Monate für seine Stellungnahme hat. Ein Verfahren vor der Obersten Denkmalbehörde (§ 24 Abs. 6) hat nicht stattgefunden. Die Dokumentationen der Obersten Denkmalbehörde liegen daher nicht vor. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Bewertung rechtlicher und fachlicher Gründe Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde ist und verweist auf ihre Antworten zu Fragen 1-3.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21392, Wahlperiode 18, eingereicht 19. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.