❓ Fachsprachprüfungen ausländischer Ärzte in Nordrhein-Westfalen – Qualitätsstandards, Umgang mit nicht bestandenen Prüfungen und Datenlage
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Fachsprachprüfungen für ausländische Ärzte, die in Nordrhein-Westfalen eine Approbation oder Berufserlaubnis anstreben. Diese Prüfungen werden von zwei Ärztekammern durchgeführt: der Ärztekammer Nordrhein (zuständig für Düsseldorf und Köln) und der Ärztekammer Westfalen-Lippe (zuständig für Arnsberg, Detmold und Münster). Die hohen Nichtbestehensquoten – 44 Prozent bei der Ärztekammer Nordrhein im Jahr 2025 und etwa 52 Prozent langfristig bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe – sowie erhebliche Datenlücken werfen Fragen zur Qualität, Fairness und Vergleichbarkeit der Prüfungen auf.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind ausländische Ärzte und Ärztinnen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten möchten, die beiden zuständigen Ärztekammern (Ärztekammer Nordrhein und Ärztekammer Westfalen-Lippe), die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sowie indirekt Patienten und die medizinische Versorgung im Land.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf konkrete Fragen: (1) Welche verbindlichen, landesweit einheitlichen Vorgaben bestehen für Durchführung und Bewertung der Fachsprachprüfung (Prüfungsinhalte, -aufbau, -dauer, Bewertungsmaßstäbe, Anforderungen an Prüfer, etc.)? (2) Falls nicht einheitlich: Welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Kammern und auf welchen Rechtsvorschriften beruhen sie? (3) Wie viele Personen haben nach einem ersten Nichtbestehen erneut teilgenommen? (4) Wie viele haben die Prüfung erstmals bestanden und nach wie vielen Versuchen? (5) Wie viele haben nach dem ersten Nichtbestehen keinen weiteren Versuch unternommen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor. Das Dokument enthält aber folgende Ausgangsdaten: Im Jahr 2025 verzeichnete die Ärztekammer Nordrhein 3.352 Fachsprachprüfungen mit 1.489 Nichtbestandenen (44% Nichtbestehensquote). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat bis Ende 2023 insgesamt 8.868 Prüfungen durchgeführt mit durchschnittlich 52% Nichtbestehensquote. Detaillierte Jahreszahlen für 2024 und 2025 liegen von der Ärztekammer Westfalen-Lippe in vergleichbarer Form nicht vor. Kritische Datenlücken bestehen bei: Wiederholungsversuchen nach Nichtbestehen, Gesamtzahl der Versuche bis zum Bestehen, Quote der Abbrecher nach Nichtbestehen sowie systematische und vergleichbare Auswertungen zur Herkunft der Prüflinge.