📄 Vereinbarung der Länder zur Beendigung der Kooperationsvereinbarung über das IT-System eMPK
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen. Sie informiert über die Zuleitung eines Entwurfs einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern. Diese Vereinbarung regelt die Beendigung der bisherigen Kooperationsvereinbarung über das IT-System eMPK (Elektronische Ministerpräsidentenkonferenz). Der Entwurf wird dem Hauptausschuss gemäß § 85 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags zugeleitet.
👥 Wer ist betroffen?
Alle Bundesländer und deren Regierungen, die an der eMPK-Kooperation beteiligt sind. Betroffen sind die Koordinations- und Kommunikationsstrukturen, die über das eMPK-IT-System abgewickelt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Entwurf der Vereinbarung zur Beendigung der bestehenden Kooperationsvereinbarung über das IT-System eMPK wird dem Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Beratung und Entscheidung zugeleitet.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält nur die Mitteilung und formale Zuleitung des Entwurfs an den Hauptausschuss. Die konkreten Inhalte, Bestimmungen und Begründungen der geplanten Beendigungsvereinbarung sind in diesem Dokument nicht dargelegt.