❓ Reichweite und Wirksamkeit der Prävention und Beratung des Verfassungsschutzes NRW
📋 Worum geht es?
Mit einer Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes NRW zum 1. April 2026 wurden Prävention, Beratung und Wirtschaftsschutz erstmals ausdrücklich als Schwerpunktaufgaben des Verfassungsschutzes verankert. Das Gesetz erweitert die Arbeit auf Wissenschaftseinrichtungen, kritische Infrastrukturen sowie Staat und Verwaltung. Die Anfrage der FDP untersucht, wie effektiv diese neuen Aufgaben umgesetzt werden und wie viele Menschen, Unternehmen und Institutionen durch diese Maßnahmen erreicht werden.
👥 Wer ist betroffen?
Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen; Hochschulen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen; Landesbehörden; kommunale Einrichtungen; Öffentlichkeit allgemein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf Fragen: (1) Wie entwickelten sich die Informations-, Sensibilisierungs- und Beratungsmaßnahmen seit 2022? (2) Wie verteilen sich die Maßnahmen auf Unternehmen, kritische Infrastrukturen, Hochschulen, Behörden und Kommunen? (3) Nach welchen Kennzahlen bewertet die Landesregierung die Reichweite und Wirksamkeit dieser Arbeit? (4) Wie werden Erkenntnisse aus Spionage- und Sabotageabwehr genutzt, um gezielt Beratungsangebote zu platzieren? (5) Welchen zusätzlichen Bedarf erwartet die Landesregierung angesichts verschärfter Bedrohungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Text enthält jedoch Hintergrundangaben: Der Verfassungsschutzbericht 2024 verzeichnete 69 Einzelfallberatungen und Sensibilisierungsgespräche in der geheimschutzbetreuuten Wirtschaft, 2025 waren es 70 Beratungen. Der Verfassungsschutzbericht 2025 bestätigt, dass der Verfassungsschutz Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Multiplikatoren sensibilisiert.