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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Drucksache 18/21399

15. September 2026Dokument 18/21399 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Marcel Hafke
KirchenasylSicherheitsrisikenAbschiebungDublin-VerfahrenStaatsschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Handhabung von Kirchenasyl-Fällen in Nordrhein-Westfalen, wenn die betroffenen Personen Sicherheits- oder Staatsschutzrelevanz aufweisen. Kirchenasyl ist eine zwischen dem BAMF und Kirchen vereinbarte Praxis, um in besonderen humanitären Härtefällen eine erneute Überprüfung zu ermöglichen. Es begründet jedoch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Die Anfrage behandelt mehrere konkrete Fälle, in denen Personen im Kirchenasyl von den Sicherheitsbehörden als Risiko eingeschätzt wurden, beispielsweise ein tadschikischer Asylbewerber in Wuppertal und ein irakischer Staatsangehöriger in Aldenhoven, beide mit extremistischen Verdachtsmomenten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Gruppen sind: Sicherheitsbehörden (Landeskriminalamt NRW, Bezirksregierungen), Kirchengemeinden und deren Vertreter, Flüchtlinge und Asylbewerber mit sicherheitsrelevanten Verdachtsmomenten, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerbehörden, sowie die Bürgerschaft Nordrhein-Westfalens durch Fragen der öffentlichen Sicherheit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt der Landesregierung fünf konkrete Fragen: (1) Wie viele Personen mit Sicherheits-/Staatsschutzrelevanz befanden sich seit dem 1. Januar 2022 im Kirchenasyl? (2) In wie vielen Fällen ist während eines Kirchenasyls die Zuständigkeit für Dublin-Verfahren aufgrund Ablauf der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen? (3) Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Sicherheitsbehörden stets Kenntnis über im Kirchenasyl befindliche Personen haben? (4) Wie werden Personen im Kirchenasyl als potenziell sicherheitsrelevant identifiziert? (5) Wie viele Fälle wurden seit Einführung der besonderen Erlasslage den Bezirksregierungen, dem Ministerium oder der Sicherheitskonferenz NRW gemeldet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage ohne die Antwort der Landesregierung. Es werden aber zwei exemplarische Fälle aufgezeigt: Ein tadschikischer Asylbewerber befand sich ab März 2024 mehrere Monate im Kirchenasyl in Wuppertal und wurde von Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingeschätzt; eine Überstellung nach Litauen erfolgte erst im September 2024. Ein irakischer Staatsangehöriger befand sich 2023 im Kirchenasyl in Aldenhoven mit Verdacht auf Verbindungen zum Islamischen Staat; das BAMF stellte keinen Härtefall fest, die Überstellung nach Kroatien erfolgte nach gerichtlichen Verfahren. Die Landesregierung gab in früheren Antworten an, dass seit Einführung einer besonderen Erlasslage sicherheitsrelevante Personen den Bezirksregierungen und dem Ministerium gemeldet und bei staatsschutzbezogenen Erkenntnissen in die Sicherheitskonferenz eingebracht werden müssen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21399, Wahlperiode 18, eingereicht 15. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.