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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Fast 12.000 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen – wie reagiert die Landesregierung auf den drastischen Anstieg?

18. August 2026Dokument 18/21403 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Franziska Müller-Rech
SchulpflichtBußgeldverfahrenSchulabsentismusSchulfehlzeitenSchulaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die dramatisch gestiegenen Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2025 leiteten die fünf Bezirksregierungen NRWs fast 12.000 Verfahren ein – ein Anstieg um rund 25% gegenüber 2024. Besonders auffällig ist, dass über 1.100 dieser Verfahren nachweislich im Zusammenhang mit Schulferien stehen, etwa wenn Eltern ihre Kinder vor Ferienbeginn dem Unterricht fernhalten, um günstigere Flugtarife zu nutzen. Ein weiteres Problem: Einige Bezirksregierungen erfassen ferienbezogene Fehlzeiten nicht gesondert, was die landesweite Vergleichbarkeit der Daten beeinträchtigt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind primär Schüler und ihre Eltern, die mit Bußgeldverfahren rechnen müssen. Sekundär sind Schulaufsichtsbehörden, Bezirksregierungen und kommunale Schulämter betroffen, die diese Verfahren führen und administrieren. Außerdem betroffen: Schulen und deren pädagogische Kapazitäten, wenn Schüler längerfristig fehlen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt fünf zentrale Fragen: (1) Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den 25%-Anstieg der Verfahren? (2) Welche Erkenntnisse liegen über die Auswirkungen wiederholter Schulpflichtverstöße auf den Bildungserfolg vor? (3) Plant die Landesregierung schärfere Sanktionen oder höhere Bußgelder? (4) Plant eine einheitliche, landesweit vergleichbare Erfassung aller Schulpflichtverstöße? (5) Welche Daten hat die Landesregierung über Verfahren an Grundschulen und Förderschulen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet wie folgt: (1) Die Ursachen für Fehlzeiten sind vielfältig und können statistisch nicht abgebildet werden – keine genauere Analyse. (2) Häufige Fehlzeiten führen zu schlechteren Leistungen, weil Schülern die fachliche Anleitung fehlt; langfristige Absenzen können sogar zu unzureichender Bewertungsgrundlage für Versetzung führen. (3) Nein, die Landesregierung sieht keinen Bedarf für schärfere Sanktionen oder höhere Bußgelder. (4) Nein, eine einheitliche Erfassung ist nicht geplant – dies würde den Schulaufsichtsbehörden zu viel Aufwand bedeuten und würde dem Ziel der Bürokratieabbau widersprechen. (5) Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Verfahren an Grund- und Förderschulen vor; diese Daten könnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21403, Wahlperiode 18, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.