❓ Drucksache 18/21411
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die chronische Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen. Hintergrund: Nordrhein-Westfalen überträgt den Kommunen mehr Aufgaben als andere Bundesländer (höchster Kommunalisierungsgrad bundesweit), ohne die Einnahmen entsprechend zu erhöhen. Historisch wurde dieser Trend durch die Steuerreform Anfang der 2000er Jahre und die Absenkung des Verbundsatzes des Gemeindefinanzierungsgesetzes von 28,5 auf 23 Prozent (1985) ausgelöst. Der Städte- und Gemeindebund warnt, dass sich die Kommunen in der tiefsten Finanzkrise der Nachkriegszeit befinden und zur Bewältigung ihrer Aufgaben Kassenkredite aufnehmen müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Nordrhein-westfälische Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände), ihre Bürger und Einwohner, kommunale Dienste und Infrastruktur
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage richtet fünf zentrale Fragen an die Landesregierung: (1) Wie hat sich der Kommunalisierungsgrad in NRW seit 2020 entwickelt im Vergleich zu anderen Bundesländern? (2) Welche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung müssen die Kommunen aufgrund landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften wahrnehmen? (3) Welche pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben tragen die Kommunen? (4) Für welche dieser Aufgaben existieren Konnexitätsregelungen oder Kompensationsmechanismen? (5) Welche dieser Aufgaben nehmen in anderen Bundesländern die Landesregierungen selbst wahr?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Ergebnissen: Der Ausgabenanteil der NRW-Kommunen lag 2016–2023 zwischen 39–43% (das Land: 57–61%), in den Jahren 2024–2025 stieg er auf 46–46,5% (das Land: 53,5–54%). Eine vollständige Auflistung der Pflichtaufgaben mit Rechtsgrundlagen und Finanzierungsregelungen wird als detaillierte Anlage beigefügt; sie umfasst über 20 Aufgabenbereiche von der Liegenschaftsverwaltung über Datenschutz und Meldewesen bis zu Katastrophenschutz und Gesundheitsaufsicht. Für viele Aufgaben gibt es Gebührenregelungen oder Gebührenerstattung, einzelne unterliegen Konnexitätsregelungen. Zur Frage, welche Aufgaben andere Bundesländer vom Land selbst erfüllen, antwortet die Landesregierung, dass aggregierte Informationen nicht vorliegen und die Frage daher nicht beantwortet werden kann.