❓ Ausreisepflicht durchsetzen: Welche Verantwortung tragen Ausländerbehörden bei der Beschaffung fehlender Rückreisedokumente?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, welche Verantwortung die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen bei der Beschaffung fehlender Rückreisedokumente für vollziehbar ausreisepflichtige Personen tragen. Es wird auf einen Vorfall verwiesen, bei dem ein Unterstützungsangebot abgelehnt wurde, und es werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Mitwirkung der Ausländerbehörden angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, kommunale Ausländerbehörden sowie die Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der abgelehnten Unterstützungsangebote und zur Verantwortung der kommunalen Ausländerbehörden aufgeworfen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Nichtinanspruchnahme von Unterstützungsangeboten mit gesetzlichen Pflichten hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Statistiken über abgelehnte Unterstützungsangebote vorliegen. Die Entscheidung, ob Unterstützungsangebote angenommen werden, liegt in der Verantwortung der Kommunen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsicht über die Ausländerbehörden durch die Bezirksregierung erfolgt und dass bei unzureichender Bearbeitung Maßnahmen ergriffen werden können.