📝 Drucksache 18/21571
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der FDP zielt darauf ab, das bestehende Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen zu modifizieren, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Wölfen und Wolfshybriden. Es werden spezifische Regelungen vorgeschlagen, die den Schutz der erlegenden Personen und die Handhabung von Wolfshybriden betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Jäger, Landwirte, Naturschutzverbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen, die mit den Auswirkungen des Wolfsmanagements konfrontiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die Regelungen zur Jagd auf Wölfe und Wolfshybriden klarer gefasst werden. Der Antrag beinhaltet Änderungen zu den Paragraphen des Landesjagdgesetzes, um die Jagdausübung zu erleichtern und gleichzeitig den Tierschutz zu gewährleisten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält konkrete Vorschläge zur Änderung mehrerer Paragraphen des Landesjagdgesetzes, darunter Regelungen zur Anonymität von Jägern, die Wölfe erlegen, und zur Nutzung von Nachtsichttechnik. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bestehende Regelungen an den aktuellen Stand der Gesetzgebungstechnik anzupassen.