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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Tätigkeiten des Finanzministeriums des Landes als Aufsichtsbehörde nach § 40 SpkG NRW bezüglich des Einbruchdiebstahls in den Schließfachraum der Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer.

2. Oktober 2026Dokument 18/21580 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Enxhi Seli-Zacharias, Markus Wagner
EinbruchSparkasseGelsenkirchenFinanzministeriumAufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage bezüglich eines Einbruchdiebstahls in den Schließfachraum der Sparkasse Gelsenkirchen. Der Einbruch ereignete sich Ende Dezember 2025 und betraf mehrere tausend Schließfächer.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Sparkasse Gelsenkirchen, deren Kunden sowie die Aufsichtsbehörde, das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt Fragen zur Aufsicht des Finanzministeriums über die Sparkasse Gelsenkirchen und zu den ergriffenen Maßnahmen nach dem Einbruch.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigte, dass das Finanzministerium als Aufsichtsbehörde tätig wurde und Informationen einholte. Es wurden regelmäßige Gespräche mit dem Vorstand der Sparkasse geführt, und die Aufsicht nahm an Sitzungen des Innenausschusses teil.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21580, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.