Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenAntragAfD

📝 Informationsaustausch zwischen psychiatrischer Versorgung und Sicherheitsbehörden bei konkreter Fremdgefährdung verbessern - Bevölkerung und Betroffene schützen

6. Oktober 2026Dokument 18/21608 · WP 18Nordrhein-Westfalen
PsychiatrieSicherheitsbehördenFremdgefährdungInformationsaustauschGesetzgebung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag der AfD zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Sicherheitsbehörden zu verbessern, um die Bevölkerung vor konkreten Gefahren zu schützen. Es wird betont, dass psychische Erkrankungen nicht automatisch mit Gewaltbereitschaft einhergehen, jedoch in bestimmten Fällen eine erhebliche Gefahr für Dritte bestehen kann.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind psychisch erkrankte Personen, Sicherheitsbehörden, psychiatrische Einrichtungen und die allgemeine Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Informationsaustausch zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Sicherheitsbehörden bei konkreter Fremdgefährdung ermöglichen. Zudem sollen klare Kriterien für die Informationsübermittlung definiert werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag beschreibt die Notwendigkeit, die bestehenden Informationswege zu verbessern und aufzuzeigen, dass in bestimmten Fällen eine erhebliche Gefahr für Dritte bestehen kann. Es wird auf die Problematik hingewiesen, dass aktuelle gesetzliche Regelungen nicht ausreichen, um einen effektiven Informationsaustausch sicherzustellen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21608, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.