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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurfAfD

⚖️ Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

6. Oktober 2026Dokument 18/21612 · WP 18Nordrhein-Westfalen
LandesrechnungshofUnabhängigkeitVerfassungZweidrittelmehrheitFinanzkontrolle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs in Nordrhein-Westfalen durch die Einführung einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl seiner Mitglieder zu stärken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Landesrechnungshofs, die Landesregierung sowie die Bürger Nordrhein-Westfalens, die von der Finanzkontrolle betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, dass der Präsident, der Vizepräsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofs vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält eine Änderung des Artikels 87 der Verfassung, die die Wahlmodalitäten für die Mitglieder des Landesrechnungshofs regelt und die Unabhängigkeit dieser Institution stärken soll.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21612, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.