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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurfCDUBündnis 90/Die Grünen

⚖️ Neuntes Gesetz zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen - Gaststättengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

6. Oktober 2026Dokument 18/21620 · WP 18Nordrhein-Westfalen
GaststättenrechtAnzeigeverfahrenAlkoholausschankGewerbeordnungBürokratieabbau
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf führt ein eigenes nordrhein-westfälisches Gaststättengesetz (GastG NRW) ein, das das bisher fortgeltende Bundes-Gaststättengesetz ablöst. Kernpunkt ist die Umstellung vom bisherigen Erlaubnisverfahren auf ein Anzeigeverfahren: Ein Gaststättenbetrieb kann künftig grundsätzlich unmittelbar nach der Gewerbeanzeige aufgenommen werden. Bei beabsichtigtem Alkoholausschank bleibt eine Zuverlässigkeitsprüfung der Gewerbetreibenden erhalten, die unverzüglich erfolgen soll.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gastwirtinnen und Gastwirte sowie das Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen, die für die Gewerbeanzeige zuständigen Behörden, die beteiligten Fachbehörden (Bauaufsicht, Immissionsschutz, Jugendschutz, Straßen- und Wegerecht, Finanzbehörden, Lebensmittelüberwachung) sowie Vereine und Gesellschaften, die alkoholische Getränke ausschenken.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Entwurf sieht vor: Ersetzung der bisherigen Erlaubnispflicht durch eine Anzeige nach § 14 der Gewerbeordnung (§ 2); bei Alkoholausschank unverzügliche Zuverlässigkeitsprüfung anhand von Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (§ 3); Sonderregeln für vorübergehende Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank, die mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen sind (§ 4); geregelte Datenübermittlung der Anzeigedaten an Bauaufsichts-, Jugendschutz-, Umweltschutz- und Straßenbehörden sowie Finanz- und Lebensmittelbehörden zur Vermeidung von Doppelprüfungen (§ 5); Regelungen zu Nebenleistungen und Verkauf außer Haus (§ 6); Verbote wie Alkoholverkauf an Automaten, an erkennbar Betrunkene, Kopplung von Bestellungen und Verleitung zu übermäßigem Konsum sowie die Pflicht, ein preiswertes alkoholfreies Getränk anzubieten (§ 7); Eingriffsbefugnisse der Behörden bei Unzuverlässigkeit sowie zum Schutz der Allgemeinheit (§ 8); Auskunfts- und Nachschaurechte der Behörden (§ 9); sowie ein Katalog von Ordnungswidrigkeiten (§ 10).

🔎 Konkrete Inhalte

Laut den einreichenden Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen soll das neue Landesgesetz Doppelprüfungen zwischen Gaststättenbehörden und Fachbehörden vermeiden, da bau-, immissionsschutz- und andere fachrechtliche Anforderungen künftig klar abgegrenzt und per geregelter Datenübermittlung koordiniert werden. Die bisherige IHK-Unterrichtungsbescheinigung entfällt. Konkrete inhaltliche Maßnahmen sind die in den Paragrafen 1 bis 10 festgelegten Regelungen zu Anzeigeverfahren, Zuverlässigkeitsprüfung, Datenübermittlung, Verboten und Ordnungswidrigkeiten. Das Dokument ist ein Gesetzentwurf; eine Antwort der Landesregierung liegt naturgemäß nicht vor, da es sich nicht um eine Anfrage handelt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Gesetzentwurf gemeinsam von der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter Punkt D 'Kosten' gibt der Entwurf selbst an, dass belastbare Angaben zur Höhe der finanziellen Auswirkungen bislang nicht enthalten sind; erwartet werden eine Entlastung der Gaststättenbetriebe und der Verwaltung durch den Wegfall des Erlaubnisverfahrens und der IHK-Unterrichtungsbescheinigung, dem einmalige Umstellungsaufwände bei den Behörden gegenüberstehen sollen. Laut dem Entwurf sind nach dem Regelungsansatz keine erheblichen zusätzlichen dauerhaften Kosten für Landeshaushalt oder kommunale Haushalte zu erwarten. Unter Punkt C 'Alternativen' wird angegeben, dass keine Alternative bestehe, da eine Entlastung nur durch ein Landesgesetz erreichbar sei, das das fortgeltende Bundes-Gaststättengesetz ersetzt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21620, Wahlperiode 18, eingereicht 6. Oktober 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.