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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Monatelanges Warten auf Grundbucheinträge - wie leistungsfähig sind die Grundbuchämter in Nordrhein-Westfalen?

6. Oktober 2026Dokument 18/21632 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Marcel Hafke, Dr. Werner Pfeil
GrundbuchamtAuflassungsvormerkungBearbeitungsdauerRechtspflegereGrundakte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der FDP-Fraktion thematisiert lange Bearbeitungszeiten bei Grundbuchämtern in Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei der Eintragung von Auflassungsvormerkungen. Anlass war laut den Fragestellern ein WDR-Bericht über das Grundbuchamt Wuppertal, bei dem einzelne Fälle bis zu fünf Monate gedauert haben sollen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Immobilienkäufer und -verkäufer, Bauträger sowie Handwerksbetriebe, deren Transaktionen von Grundbucheintragungen abhängen, außerdem die Grundbuchämter und Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für Auflassungsvormerkungen je Grundbuchamt von Januar bis August 2026, 2) nach der Zahl der am 31. August 2026 länger als fünf Wochen anhängigen Anträge je Grundbuchamt, 3) nach den Ursachen für überdurchschnittlich lange Bearbeitungszeiten, 4) nach dem Personalbestand der Rechtspfleger im Verhältnis zum Personalbedarf je Amtsgericht, 5) nach geplanten Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten auf höchstens fünf Wochen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die für Fragen 1 und 2 nötigen Daten in der amtlichen Statistik der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht erhoben werden und eine Einzelauswertung aller Vorgänge innerhalb der Beantwortungsfrist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sei; konkrete Zahlen werden daher nicht genannt. Als mögliche Ursachen für verlängerte Bearbeitungszeiten nennt die Landesregierung laut Berichten der Oberlandesgerichtspräsidien unter anderem Schwankungen im Geschäftsanfall, zunehmende rechtliche Komplexität, nicht eintragungsfähige Notarurkunden, Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform, technische Umstellungen, Urlaubs- und Krankheitszeiten, Personalfluktuation und Einarbeitungszeiten. Zum Personalbestand erklärt die Regierung, dass dieser nur auf Ebene des gesamten Amtsgerichts erfasst wird, nicht für einzelne Fachbereiche wie Grundbuchsachen. Als Maßnahmen nennt sie interne Personalsteuerung, temporäre behördenübergreifende Unterstützung sowie die Besetzung offener Rechtspflegerstellen. Bis Ende 2026 sollen eGrundakte und elektronischer Rechtsverkehr bei 61 von 129 Grundbuchämtern im Echtbetrieb eingeführt sein, die vollständige Einführung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8726 (Drucksache 18/21299) von den FDP-Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Werner Pfeil am 9. September 2026; die Antwort der Landesregierung liegt vor, datiert vom 6. Oktober 2026, beantwortet durch den Minister der Justiz. Die Fragesteller berufen sich auf einen WDR-Bericht vom 13. August 2026 sowie auf eine Äußerung der Deutschen Justiz-Gewerkschaft im Rechtsausschuss des Landtags vom 19. November 2025 (Ausschussprotokoll 18/1075). Die Landesregierung nennt als Stand der Digitalisierung: 61 von 129 Grundbuchämtern sollen bis Ende 2026 eGrundakte und elektronischen Rechtsverkehr im Echtbetrieb haben, vollständiger Abschluss bis Ende 2027 geplant. Zu den konkret erfragten Bearbeitungszeiten und Fallzahlen je Grundbuchamt liefert die Antwort keine Daten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21632, Wahlperiode 18, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.