❓ Kölner Bleiberechtsprogramm - Kontrolle, Ausschlusskriterien und Verantwortung des Landes
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller nehmen Bezug auf eine städtische Prüfung in Köln zum sogenannten Kölner Bleiberechtsprogramm und zur „Coesfelder Liste“. Anlass ist laut den Fragestellern, dass die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld der Kölner Ausländerbehörde im November 2024 angeboten habe, für 471 geduldete Personen bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zu helfen, die zuständige Abteilung des Kölner Ausländeramts dieses Angebot jedoch abgelehnt habe. Die Fragesteller berichten unter Verweis auf eine Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers über Ergebnisse einer städtischen Prüfung und fragen die Landesregierung nach deren Bewertung und nach landesweiten Vorgaben für solche kommunalen Programme.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rund 1.217 im Kölner Bleiberechtsprogramm betreuten Personen, die Stadt Köln (Ausländeramt), die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld sowie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Rolle als Fachaufsichtsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1) welche rechtlichen Vorgaben für kommunale Bleiberechtsprogramme wie das Kölner hinsichtlich Aufnahme, Verbleib und Ausschluss gelten; 2) wie die Landesregierung bewertet, dass bei 50 der 1.217 betreuten Personen ein Ausschluss angezeigt gewesen sein soll; 3) welche Erkenntnisse vorliegen, in welchem Umfang Personen trotz strafrechtlicher Erkenntnisse weiterbetreut wurden; 4) welche Vorgaben in NRW für den Ausschluss rechtskräftig verurteilter Straftäter aus solchen Programmen bestehen; 5) wie viele vergleichbare Fälle kommunaler Bleiberechtsprogramme der Landesregierung seit 2020 in NRW bekannt sind (mit Bitte um Auflistung).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren unter Berufung auf den Kölner Stadt-Anzeiger folgende Zahlen aus der städtischen Prüfung: aktuell 1.217 Personen im Kölner Bleiberechtsprogramm, bei 50 Personen sei ein Ausschluss als angezeigt festgestellt worden; von 218 Personen, die zugleich auf der „Coesfelder Liste“ und im Bleiberechtsprogramm geführt wurden, hätten bei 130 Personen laut Stadt strafrechtliche Hinweise vorgelegen, in 79 Fällen habe es Verurteilungen gegeben, 77 Personen seien inzwischen aus dem Programm ausgeschlossen worden. Die städtische Prüfung habe laut den Fragestellern keine systemische Fehlsteuerung oder disziplinarisch relevante Verstöße festgestellt, aber Defizite bei Kommunikation, Dienstanweisungen, Aktenführung und Dokumentation benannt. Der Kölner Oberbürgermeister habe erklärt, die Debatte über das Verhältnis von Bund, Land und Kommunen beim Vollzug des Ausländerrechts müsse über Köln hinausgeführt werden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias (AfD). Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die genannten Zahlen (1.217 betreute Personen, 50 Personen mit angezeigtem Ausschluss, 218 Personen auf der Coesfelder Liste, 130 mit strafrechtlichen Hinweisen, 79 Verurteilungen, 77 bereits ausgeschlossen, 471 Personen im Angebot der ZAB Coesfeld von November 2024) stammen laut den Fragestellern aus einer städtischen Prüfung, über die der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete; die Fragesteller verweisen dafür auf einen konkreten Online-Artikel als Quelle. Die Bewertung, es liege keine systemische Fehlsteuerung vor, sowie die Aussage zur Debatte über Bund-Land-Kommunen-Verhältnis werden als Äußerungen der städtischen Prüfung bzw. des Kölner Oberbürgermeisters wiedergegeben.