❓ Anwerbung ausländischer Studenten aus Nicht-EU-Ländern für die Kunsthochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Anwerbung ausländischer Studenten aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) für die Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fragesteller stellt dies in den Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 und dem dadurch erwarteten Rückgang der Studienanfängerzahlen sowie mit einem laut Fragesteller steigenden Anteil ausländischer Erstsemester. Im Zentrum steht die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Anwerbung ausländischer Studenten.
👥 Wer ist betroffen?
Kunsthochschulen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, ausländische Studenten aus Nicht-EU-Ländern sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1. welche Daten zur Studienerfolgsquote ausländischer Studenten aus Drittstaaten an den Kunsthochschulen für 2015 bis 2025 vorliegen (aufgeschlüsselt nach Studiengängen und Herkunft); 2. welche Daten zur Erwerbsquote dieser Studenten in Nordrhein-Westfalen nach Studienabschluss vorliegen; 3. welche Daten dazu vorliegen, ob eine Erwerbstätigkeit entsprechend der erworbenen Qualifikation und zu angemessener Lohnhöhe erfolgte; 4. welche Daten zur Kostenentwicklung durch den steigenden Anteil ausländischer Studenten vorliegen (Studienplatzkosten, Wohnraum, Sprachförderung, Betreuung u. a.); 5. falls diese Daten nicht oder nur teilweise vorliegen, ob die Landesregierung entsprechende Erhebungen plant bzw. wie sie den Verzicht darauf begründet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt zur Begründung mehrere Zahlen an: Laut Fragesteller fehlen 2026 durch die Rückkehr zu G9 rund 40.000 Abiturienten in Nordrhein-Westfalen, was zu einem prognostizierten Rückgang der Studienanfängerzahlen um ca. 18,5 % zum Wintersemester 2026/27 beitrage; diese Zahlen sollen demnach bis 2035 wieder das Niveau von 2017 (rund 102.000 Erstsemester) erreichen. Der Fragesteller nennt weiter, dass zum Wintersemester 2025/26 von 93.896 Erstsemestern in Nordrhein-Westfalen 20.490 (knapp 22 %) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten, und verweist auf eine laut Fragesteller bundesweit von 22 % auf 30 % gestiegene Ausländerquote unter Erstimmatrikulierten zwischen 2014 und 2024. Der Fragesteller zitiert zudem eine IW-Studie im Auftrag des DAAD, die für 2018 eine Abbruchquote von 49 % im Bachelorstudium bei internationalen Studierenden im Bundesdurchschnitt nennt, sowie einen OECD-Bericht, der für Deutschland eine Bleibequote von 54 % ehemaliger Drittstaaten-Studenten knapp 10 Jahre nach Studienbeginn nennt, wobei laut der dort zitierten Studie von 99.700 Personen nur 26.700 als erwerbstätig ausgewiesen wurden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8858 vom Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker (AfD) am 07.10.2026 (Drucksache 18/21643, ausgegeben am 09.10.2026). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die im Dokument genannten Zahlen und Studienverweise (u. a. KMK-Vorausberechnung, IT.NRW-Statistiken, Destatis, IW/DAAD-Studie von März 2025, OECD-Bericht 'International Migration Outlook 2022') stammen aus den vom Fragesteller zitierten Quellen und sind als dessen Belegangaben gekennzeichnet, nicht als Feststellungen der Landesregierung.