❓ Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutz - erreicht Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Vorgabe?
📋 Worum geht es?
Nach § 21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz muss die Arbeitsschutzverwaltung ab 2026 mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe besichtigen. Die Fragesteller wollten wissen, wie viele Betriebe dafür maßgeblich sind, wie viele Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys) bereits erfolgt sind und ob Nordrhein-Westfalen die Vorgabe zum Stand 30. Juni 2026 erreicht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die rund 432.368 Betriebe im Land, die Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: Wie viele Betriebe waren 2025 laut amtlicher Statistik der Bundesagentur für Arbeit in NRW vorhanden? Wie viele BmSys waren 2026 erforderlich, um die Fünf-Prozent-Quote zu erfüllen? Wie viele BmSys wurden 2025 durchgeführt? Wie viele BmSys wurden vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 durchgeführt und welchem Anteil entspricht dies? Wie viele weitere BmSys waren zum 30. Juni 2026 mindestens noch erforderlich, um die Quote 2026 zu erreichen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Für 2025 waren laut amtlicher Statistik der Bundesagentur für Arbeit 432.368 Betriebe in NRW vorhanden. Um die Fünf-Prozent-Quote 2026 zu erfüllen, sind rechnerisch 21.618 BmSys erforderlich. Im Kalenderjahr 2025 wurden 16.287 BmSys durchgeführt. Vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 wurden 12.143 BmSys durchgeführt, was 56,2 Prozent der für die Quote erforderlichen Zahl (21.618) bzw. 2,8 Prozent aller Betriebe gemäß amtlicher Statistik entspricht. Zum Stand 30. Juni 2026 waren danach mindestens noch 9.475 weitere BmSys erforderlich, um die gesetzliche Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent im Kalenderjahr 2026 zu erreichen.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage 8708 wurde von Dr. Martin Vincentz (AfD) am 8. September 2026 eingereicht (Drucksache 18/21185); die Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 7. Oktober 2026. Die Landesregierung nennt als Datengrundlage die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (432.368 Betriebe für 2025) sowie konkrete BmSys-Zahlen für 2025 und das erste Halbjahr 2026. Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wonach ab Kalenderjahr 2026 mindestens fünf Prozent der Betriebe besichtigt werden müssen.