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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Seit dem Jahr 2025 geplante Maßnahmen zur Radverkehrswegeführung durch Markierungslösung in Form von Fahrradstraßen.

7. Oktober 2026Dokument 18/21653 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Alexander Vogt
RadverkehrFahrradstraßenRadwegeausbauStraßenverkehrsrechtKommunale Zuständigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Es geht um geplante Maßnahmen seit 2025 zur Kennzeichnung von Fahrradstraßen durch Markierungen in Nordrhein-Westfalen. Die SPD-Fraktion fragt nach Zeitplänen für Baubeginn und Bauende solcher Markierungsarbeiten, sowohl bei Straßen in Landesbaulast als auch bei vom Land geförderten Maßnahmen in kommunaler Baulast.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Radfahrerinnen und Radfahrer in Nordrhein-Westfalen sowie die kommunalen Straßenverkehrsbehörden und die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die SPD-Fraktion fragt: 1) Welcher Baubeginn ist für seit 2025 geplante, noch nicht umgesetzte Fahrradstraßen-Markierungen in Landesbaulast vorgesehen? 2) Welches Bauende ist dafür vorgesehen? 3) Welcher Baubeginn ist für vom Land geförderte, noch nicht umgesetzte Maßnahmen in kommunaler Baulast vorgesehen? 4) Welches Bauende ist dafür vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Fahrradstraßen von den jeweils zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden und die Landesregierung keine Listen über einzelne Anordnungen von Fahrradstraßen in Nordrhein-Westfalen führt. Die Ermittlung solcher Daten sei im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Beginn und Abschluss der Markierungsarbeiten unterlägen allein der Disposition der jeweiligen Kommune, die die Baulast trage, und seien der Landesregierung nicht bekannt. Konkrete Zeitpläne zu Baubeginn oder Bauende werden auf keine der vier Fragen genannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Alexander Vogt gestellt (Kleine Anfrage 8680, Drucksache 18/21105). Die Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2026. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen wird laut Vorbemerkung der Anfrage das Ziel genannt, bis 2027 1.000 km neue Radwege zu bauen. Die Landesregierung erklärt, sie sei nicht ermächtigt, auf Entscheidungen der Kommunen zur Anordnung von Fahrradstraßen Einfluss zu nehmen, und führe dazu keine Listen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21653, Wahlperiode 18, eingereicht 31. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.