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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Psychopharmaka-Medikation bei fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.

7. Oktober 2026Dokument 18/21654 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Thomas Röckemann, Dr. Martin Vincentz
PsychopharmakaKinder- und JugendhilfePflegefamilienFremdunterbringungKindeswohl
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Einsatz von Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht sind, etwa in Pflegefamilien, Erziehungsstellen oder Wohngruppen. Die Fragesteller thematisieren insbesondere längerfristige oder kombinierte Medikationen und fragen, welche Kenntnisse und Kontrollmöglichkeiten das Land diesbezüglich besitzt. Anlass ist laut den Fragestellern unter anderem eine Sachverständigenanhörung der Kinderschutzkommission am 5. März 2026 zum Thema Kindeswohlgefährdung bei Pflegefamilien.

👥 Wer ist betroffen?

Fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, Erziehungsstellen sowie teil- und vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen sowie deren Sorgeberechtigte und die beiden Landesjugendämter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) welche Erkenntnisse zur Psychopharmaka-Medikation fremduntergebrachter Kinder und Jugendlicher vorliegen, aufgeschlüsselt nach Anzahl, Wirkstoffgruppen, Dauer und Mehrfachverordnungen; (2) durch welche verbindlichen Vorgaben und Kontrollmechanismen die fachärztliche Überprüfung, Einwilligung und Beteiligung des Kindes sichergestellt werden; (3) welche Erkenntnisse seit 2020 über problematische oder nicht indizierte Medikationen vorliegen; (4) welche Möglichkeiten zur unabhängigen Überprüfung einer unangemessenen Medikation bestehen; (5) welche Maßnahmen die Landesregierung für ein systematisches Lagebild und eine Qualitätskontrolle plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr zur Frage 1 (Anzahl, Wirkstoffgruppen, Dauer, Mehrfachmedikation) keine Erkenntnisse vorliegen. Zu Frage 2 verweist sie auf die einschlägigen medizinischen Leitlinien und den ärztlichen Einzelfall sowie auf die Pflicht der Personensorgeberechtigten bzw. des Vormunds, auf eine Überprüfung hinzuwirken. Zu Frage 3 ist der Landesregierung ein Fall bekannt geworden, der im Zusammenhang mit dem Fall eines Bonner Kinderpsychiaters und der Verordnung von Psychopharmaka stehen soll. Zu den gemeinsam beantworteten Fragen 4 und 5 erklärt die Landesregierung, dass die Entscheidung über Therapien und Medikationen den Personensorgeberechtigten bzw. dem Vormund obliegt, unabhängig von einer Fremdunterbringung, und dass bei Zweifeln die Möglichkeit besteht, einen anderen Facharzt zu konsultieren. Konkrete künftige Maßnahmen für ein systematisches Lagebild nennt die Antwort nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8685 von den AfD-Abgeordneten Thomas Röckemann und Dr. Martin Vincentz (Drucksache 18/21113 vom 2. September 2026). Die Antwort der Landesregierung liegt vor; sie wurde von der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 erteilt. Die Landesregierung gibt an, zu Frage 1 keine Erkenntnisse zu haben. Als Beleg für Frage 3 nennt sie einen Fall im Zusammenhang mit einem Bonner Kinderpsychiater, ohne weitere Details. Bezug genommen wird auf eine Sachverständigenanhörung der Kinderschutzkommission vom 5. März 2026, deren Inhalte die Fragesteller in der Vorbemerkung referieren.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21654, Wahlperiode 18, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.