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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Entwicklung der Qualitätssicherung in der Pflegeausbildung seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen.

6. Oktober 2026Dokument 18/21655 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Vincentz
PflegeausbildungGeneralistikAusbildungsabbrücheAbschlussprüfungQualitätssicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Qualitätssicherung in der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020. Die Fragesteller interessieren sich dafür, wie sich Ausbildungsabbrüche, leistungsbedingte Wiederholungen von Ausbildungsabschnitten, Nichtzulassungen zur staatlichen Abschlussprüfung und die Ergebnisse der Abschlussprüfungen seit der Reform entwickelt haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Auszubildende in der Pflege, Pflegeschulen sowie Einrichtungen der pflegerischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: Welche landesweiten Daten erhebt die Landesregierung zur Qualitätssicherung der Pflegeausbildung (Ausbildungsabbrüche, Wiederholungen, Nichtzulassungen, Prüfungsergebnisse, Notenverteilung)? Wie haben sich die Daten zu Ausbildungsabbrüchen 2017 bis 2025 entwickelt? Wie haben sich Wiederholungen, Nichtzulassungen und endgültiges Nichtbestehen 2017 bis 2025 entwickelt? Wie haben sich Bestehensquoten und Notenverteilung 2017 bis 2025 entwickelt? Falls einzelne Daten nicht erhoben werden: Aus welchen Gründen verzichtet die Landesregierung darauf?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Pflegeausbildungsstatistik von IT.NRW landesweite Daten zu neu begonnenen und beendeten Ausbildungen, Beendigungsgründen und erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern liefert und in der Landesdatenbank von IT.NRW abrufbar ist. Zusätzlich erfolgt im Rahmen der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beauftragten „Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen“ (LbG) ein fortlaufendes externes wissenschaftliches Monitoring. Laut einem Ergänzungsgutachten der LbG 2023 gebe es in der generalistischen Pflegeausbildung keine Hinweise auf eine im Vergleich zu den früheren Pflegeberufen außergewöhnlich hohe Abbruchquote. Der fünfte Teilbericht der LbG 2025 komme laut Landesregierung zu dem Schluss, dass die generalistische Pflegeausbildung gegenüber den Vorläuferausbildungen gleichermaßen erfolgreich Absolventinnen und Absolventen hervorbringe, mit dem Vorteil eines breiteren beruflichen Einsatzfeldes. Auf die Fragen 2 bis 5 verweist die Landesregierung jeweils auf die Antwort zu Frage 1 und sieht aufgrund des bereits bestehenden Monitorings keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Datenerhebung. Die Landesregierung führt aus, dass der Ausbildungsberuf weiterhin attraktiv sei und aktuell sowie prognostisch mehr Absolventinnen und Absolventen hervorgingen, als altersbedingt aus dem Beruf ausschieden.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage 8710 wurde von dem Abgeordneten Dr. Martin Vincentz (AfD) eingereicht (Drucksache 18/21187 vom 8. September 2026). Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2026 beantwortet. Die Landesregierung verweist auf das Pflegeberufegesetz (PflBG), das die Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 generalistisch zusammenführte, sowie auf die Pflegeausbildungsstatistik von IT.NRW, das Ergänzungsgutachten der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW (LbG) von 2023 und den fünften Teilbericht der LbG von 2025 als Quellen ihrer Einschätzungen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21655, Wahlperiode 18, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.