❓ Lange Wartezeiten bei der Wohneigentumsförderung durch die NRW.BANK: Warum lässt die Landesregierung Familien über ihre Förderaussichten im Unklaren?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der FDP-Fraktion befasst sich mit der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen, speziell der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK und Tilgungsnachlässe. Hintergrund ist die Berichterstattung, dass Familien teils monatelang keine Auskunft über den Stand ihres Förderantrags erhalten, obwohl die Förderrichtlinie eine Rückmeldung innerhalb eines Monats vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Antragstellende Familien mit kleinen und mittleren Einkommen (Einkommensgruppen A und B), die Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, sowie die als Bewilligungsbehörden zuständigen Städte und Kreise und die NRW.BANK als Fördergeber.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) wie viele Anträge auf Eigentumsförderung zwischen dem 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 eingereicht, bewilligt bzw. abgelehnt wurden, differenziert nach Einkommensgruppen A und B; 2) wie lang die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge in diesem Zeitraum war; 3) wie sich die zum 30. Juni 2026 seit mehr als einem Monat unbearbeiteten Anträge auf verschiedene Verzögerungsgründe verteilen; 4) welcher Anteil der für 2026 vorgesehenen Fördermittel zum 30. Juni 2026 bereits gebunden war; 5) ob ein faktischer Förderstopp verhängt wurde, bei dem keine Anträge mehr angenommen, bearbeitet oder bewilligt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie zu Bearbeitungsdauer, Bewilligungs- und Ablehnungsquoten der einzelnen Bewilligungsbehörden keine Angaben erhebt, da diese die Anträge in eigener Zuständigkeit bearbeiten und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Im gesamten Förderjahr 2025 wurde die Förderung von Wohneigentum (Neuschaffung, Erwerb, Modernisierung) für insgesamt 1.369 Wohneinheiten bewilligt. Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren rund 40 Prozent der für die Eigentumsförderung vorgesehenen Mittel durch Förderzusagen gebunden. Einen faktischen Förderstopp verneint die Landesregierung: Am 11. Februar 2026 seien den Bewilligungsbehörden Budgets für Mietwohnraum-, Modernisierungs- und Eigentumsförderung zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen worden; seitdem könnten Förderzusagen erteilt werden. Die Behörden berichten monatlich über Bewilligungshöhe und Aufstockungsbedarfe, und im Einzelfall würden weitere Budgetaufstockungen gewährt. Als Bewilligungsschlusstermin für das Förderjahr ist laut Förderrichtlinie der 30. November festgelegt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 18/20749) am 30. Juli 2026 von den FDP-Abgeordneten Angela Freimuth und Ralf Witzel; die Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen am 6. Oktober 2026. Die Fragesteller führen an, dass die Förderrichtlinie eine Eingangsbestätigung und Unterrichtung über die Förderaussichten innerhalb eines Monats vorsieht und dass seit Juni 2026 laut Berichten Betroffener ein faktischer Förderstopp bestehe – dies wird von der Landesregierung nicht bestätigt. Die Landesregierung verweist auf § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung sowie auf § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Genannt werden zudem: die Aufstockung des Fördervolumens von 9,5 Mrd. Euro (2024) um 1 Mrd. Euro und Ende 2025 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 12 Mrd. Euro, die vollständige Ausschöpfung der 2025 eingeplanten Mittel, 1.369 bewilligte Wohneinheiten im Förderjahr 2025, eine Mittelbindung von rund 40 Prozent zum 30. Juni 2026 sowie der Bewilligungsschlusstermin 30. November gemäß Nr. 10.2.6 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026.