❓ Was wusste die Landesregierung über die sogenannte "Coesfeld-Liste" - und wann wurde gehandelt?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die sogenannte „Coesfeld-Liste“: Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld soll der Stadt Köln 2024 Unterstützung bei der Rückführung von rund 500 ausreisepflichtigen Personen angeboten haben. Die Fragestellerin will wissen, wann die Landesregierung davon erfuhr, dass Köln dieses Angebot ablehnte, und welche Schritte danach folgten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Köln und ihre Ausländerbehörde, die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld, die Bezirksregierung Köln, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie ausreisepflichtige Personen, deren Fälle auf der Liste standen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: (1) Wann erhielt das zuständige Ministerium erstmals Kenntnis davon, dass Köln das Unterstützungsangebot nicht in Anspruch nahm? (2) Welche Kontakte und Abstimmungen gab es zwischen Bezirksregierung Köln, ZAB Coesfeld und Ministerium rund um Erstellung, Übersendung und Behandlung der Liste? (3) Welche konkreten Maßnahmen ergriff das Ministerium nach Kenntnisnahme? (4) Nahm Ministerin Schäffer persönlich Kontakt zum Kölner Oberbürgermeister auf? (5) Welche fachliche und rechtliche Bewertung sowie Konsequenzen hat das Ministerium vorgenommen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Das Ministerium erfuhr laut eigener Angabe erst Ende Februar 2026 im Zuge der Befassung mit einem Einzelfall von der ablehnenden Reaktion Kölns. Die Liste war auf Ministeriumsinitiative von der Zentralen Rückkehrkoordination (ZRK) erstellt, am 30. Oktober 2024 dem Ministerium vorgelegt und am 6. November 2024 an die ZAB Coesfeld übermittelt worden, die laut § 15 Abs. 1 Nr. 1 ZustAVO für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Westbalkan-Staatsangehörige zuständig ist. Die ZAB Coesfeld nahm daraufhin unter anderem Kontakt zur Stadt Köln auf. Nach Kenntnisnahme forderte das Ministerium einen Bericht der Stadt Köln an, stimmte sich eng mit der Bezirksregierung Köln ab und tauschte sich mit dem Innenministerium und dem Landeskriminalamt aus. Ministerin Schäffer gibt an, persönlich Kontakt zum Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester aufgenommen zu haben. Eine abschließende fachliche und rechtliche Bewertung sowie etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen stehen laut Landesregierung noch aus, da die Stellungnahmen der zuständigen Ausländerbehörde und der Bezirksregierung abgewartet werden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 18/20894) von der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat (SPD) am 18. August 2026; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration am 6. Oktober 2026 erteilt. Laut Landesregierung ist der Sachverhalt noch nicht abschließend aufgeklärt und die Prüfung läuft; einzelne Fragen können deshalb nach eigener Angabe der Landesregierung derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.