❓ Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppung in den Sommerferien - Wie schützt Nordrhein-Westfalen gefährdete Kinder?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vor Zwangsverheiratung und sogenannter Heiratsverschleppung, insbesondere im Zusammenhang mit Ferien- oder Auslandsreisen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Jugendliche unter dem Vorwand einer Urlaubs- oder Familienreise ins Ausland gebracht und dort mit einer Zwangsheirat konfrontiert oder an der Rückkehr gehindert werden könnten. Die Landesregierung antwortet mit einer Darstellung bestehender Präventions- und Unterstützungsangebote sowie verfügbarer Fallzahlen.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, schulpsychologische Beratungsstellen sowie die vom Land geförderten Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat (Mädchenhaus Bielefeld e.V. und agisra e.V. Köln).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich: welche Maßnahmen die Landesregierung seit dem Schuljahr 2022/2023 zur Sensibilisierung von Schulpersonal für drohende Zwangsverheiratungen ergriffen hat; welche landesweit einheitlichen Handlungsempfehlungen oder Notfallleitfäden Schulen zur Verfügung stehen; in welchem Umfang die geförderten Fachberatungsstellen seit 2022 zur Sensibilisierung von Schulbeschäftigten genutzt wurden (aufgeschlüsselt nach Jahr, Veranstaltungen, teilnehmenden Schulen/Fachkräften und Schulform); welche konkreten Handlungsanweisungen Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter bei begründetem Verdacht erhalten; und wie viele Fälle seit 2022 bekannt wurden, in denen bei einer Schülerin oder einem Schüler aus NRW im Zusammenhang mit einer Ferien- bzw. Auslandsreise der Verdacht einer drohenden oder vollzogenen Zwangsverheiratung bzw. eines Festhaltens im Ausland bestand (aufgeschlüsselt nach Jahr und Hinweisgeber).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat fördert (Mädchenhaus Bielefeld e.V. und agisra e.V. Köln), die Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen für Schulbeschäftigte durchführen; das Mädchenhaus Bielefeld verschickt vor den Sommerferien Schulbriefe zum Thema. Für Verdachtsfälle stehen der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ und das Krisenpräventionshandbuch zur Verfügung, die Zwangsverheiratung als Thema nennen. Eine zahlenmäßige Aufschlüsselung der Fachberatungsangebote ist laut Landesregierung nicht möglich, da diese nicht einheitlich dokumentiert werden; in Schulen und schulpsychologischen Beratungsstellen werden entsprechende Daten nicht erhoben, und das Thema spielte dort laut Rückmeldungen der Landesstelle Schulpsychologie (LaSP) bislang nur eine untergeordnete Rolle. Zu Fallzahlen: Laut einer Sonderauswertung des Landeskriminalamts wurde im Zeitraum 2022 bis 2025 ein Fall im Jahr 2023 mit Bezug zu Zwangsheirat und Opferspezifik „Schüler“ erfasst; vom 1. Januar bis 7. September 2026 wurden drei weitere Fälle mit Bezug zu möglichen, im Ausland drohenden Zwangsverheiratungen von Schülerinnen aus NRW polizeilich bekannt. Zu Freiheitsberaubungen im Ausland erklärt die Landesregierung, dass reine Auslandsstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst werden und eine Einzelfallauswertung im verfügbaren Zeitrahmen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sei.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Thomas Röckemann und Dr. Christian Blex gestellt (Drucksache 18/21081 vom 28. August 2026) und von der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Schule und Bildung am 7. Oktober 2026 beantwortet. Die Landesregierung nennt als Datengrundlage die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie ergänzend das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA der Polizei NRW und weist darauf hin, dass Daten aus ViVA aufgrund methodischer Unterschiede von der späteren PKS abweichen können. Konkrete Zahlen: ein erfasster Fall 2023, drei weitere Fälle im Zeitraum 1. Januar bis 7. September 2026.