❓ Ausbau und Zustand der seit dem Jahr 2025 geplanten Radwege in Nordrhein-Westfalen.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Ausbau von Radwegen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2025 geplant wurden. Die Fragesteller verweisen auf das im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen festgehaltene Ziel, bis 2027 1.000 km neue Radwege zu bauen und so ein flächendeckendes Netz herzustellen. Erfragt werden geplante Baubeginne und Bauenden für noch nicht umgesetzte, baulich getrennte Radwege sowohl in Baulast des Landes als auch in durch das Land geförderten, kommunalen Projekten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Radfahrerinnen und Radfahrer in Nordrhein-Westfalen, die Kommunen als Baulastträger für geförderte Radwege, das Land als Baulastträger für Radwege an Landesstraßen sowie die für Verkehr und Bauwesen zuständigen Ministerien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Welcher geplante Baubeginn ist für seit 2025 geplante, noch nicht umgesetzte baulich getrennte Radwege in Landesbaulast vorgesehen? 2. Welches geplante Bauende ist dafür vorgesehen? 3. Welcher geplante Baubeginn ist für seit 2025 geplante, landesgeförderte, noch nicht umgesetzte baulich getrennte Radwege in kommunaler Baulast vorgesehen? 4. Welches geplante Bauende ist dafür vorgesehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass geplante Baumaßnahmen an Radwegen an Landesstraßen jährlich im Radwegeprogramm veröffentlicht werden, ebenso Radwege im Zusammenhang mit dem NRW-Plan für gute Infrastruktur 2026; eine Unterscheidung nach baulich abgesetzten Radwegen erfolge dabei nicht. Der aktuelle Stand der 2025/2026 veröffentlichten Maßnahmen wird in einer Anlage mit zahlreichen Einzelprojekten (u. a. an den Landesstraßen L210, L512, L239, L289, L570, L907 u. v. m.) mit jeweiligem Status (z. B. 'fertiggestellt', 'in Umsetzung', Zeiträume wie 'I 2027 - IV 2027') aufgeführt. Bei kommunal getragenen, landesgeförderten Radwegen liegen Beginn und Abschluss der Bauarbeiten laut Landesregierung allein in der Disposition der jeweiligen Kommune und sind der Landesregierung nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Alexander Vogt, Drucksache 18/21101 vom 31. August 2026). Die Antwort erfolgte durch den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2026. Die Landesregierung verweist auf das jährlich veröffentlichte Radwegeprogramm und den NRW-Plan für gute Infrastruktur 2026 als Grundlage der aufgeführten Maßnahmen. Zu kommunal getragenen Radwegen liegen der Landesregierung laut eigener Aussage keine Angaben zu Bauzeiten vor, da diese in kommunaler Zuständigkeit liegen.