❓ Seit dem Jahr 2025 geplante Maßnahmen zur Radverkehrswegeführung durch Markierungslösung in Form von Schutzstreifen in der Baulast der Kommunen oder des Landes.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft seit dem Jahr 2025 geplante Maßnahmen zur Radverkehrsführung mittels Markierungslösungen in Form von Schutzstreifen. Die Fragesteller wollten wissen, wann solche Maßnahmen in der Baulast des Landes sowie – soweit vom Land gefördert – in der Baulast der Kommunen begonnen und abgeschlossen werden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und das Land Nordrhein-Westfalen als jeweilige Baulastträger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die von der Radwegeinfrastruktur Gebrauch machen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion fragt: Welcher Baubeginn und welches Bauende sind für seit 2025 geplante, noch nicht umgesetzte Schutzstreifen-Maßnahmen in der Baulast des Landes vorgesehen (Fragen 1 und 2)? Welcher Baubeginn und welches Bauende sind für seit 2025 geplante, vom Land geförderte, noch nicht umgesetzte Schutzstreifen-Maßnahmen in der Baulast der Kommunen vorgesehen (Fragen 3 und 4)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Schutzstreifen von der jeweils zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörde straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden und sie keinen Einfluss auf diese kommunalen Entscheidungen nehmen darf. Sie führt zudem keine Listen über einzelne Anordnungen von Schutzstreifen in Nordrhein-Westfalen; die Ermittlung solcher Daten sei im Rahmen der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Beginn und Abschluss der Markierungsarbeiten in kommunaler Baulast unterliegen laut Landesregierung allein der Disposition der jeweiligen Kommune und sind ihr nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 8678 (Drucksache 18/21103) vom 31. August 2026 durch den Abgeordneten Alexander Vogt (SPD). Die Antwort erfolgte durch den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2026. Die Landesregierung macht zu allen vier Fragen keine konkreten Zeitangaben, da ihr die entsprechenden Daten nach eigener Aussage nicht vorliegen beziehungsweise nicht ermittelbar sind.