❓ Seit dem Jahr 2025 geplante Maßnahmen zur Radverkehrswegeführung durch Markierungslösung in Form von Fahrradstreifen.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit seit 2025 geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Radverkehrsführung durch Markierung von Fahrradstreifen in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller verweisen auf das im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen festgehaltene Ziel, bis 2027 1.000 km neue Radwege zu bauen. Sie wollen wissen, wann geplante Fahrradstreifen-Markierungen in Landes- und in kommunaler Baulast beginnen und enden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Radfahrerinnen und Radfahrer in Nordrhein-Westfalen, die zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden sowie die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr; Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Welcher Baubeginn ist für seit 2025 geplante, noch nicht umgesetzte Fahrradstreifen-Markierungen in Landes-Baulast vorgesehen? 2. Welches Bauende ist dafür vorgesehen? 3. Welcher Baubeginn ist für vom Land geförderte, seit 2025 geplante Maßnahmen in kommunaler Baulast vorgesehen? 4. Welches Bauende ist dafür vorgesehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Radfahrstreifen von den jeweils zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Sie ist nicht ermächtigt, auf solche kommunalen Entscheidungen Einfluss zu nehmen, und führt keine Listen über einzelne Anordnungen von Radfahrstreifen in Nordrhein-Westfalen. Die Ermittlung entsprechender Daten sei im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Beginn und Abschluss der Markierungsarbeiten unterlägen allein der Disposition der jeweiligen Kommune, die die Baulast trägt, und seien der Landesregierung nicht bekannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Alexander Vogt) eingereicht; die Landesregierung hat geantwortet, der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Die Landesregierung nennt keine konkreten Zahlen, Fristen oder Kosten zu einzelnen Maßnahmen, da ihr entsprechende Daten nicht vorliegen. Die Anfrage bezieht sich auf die Drucksache 18/21104 sowie auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen, in dem laut Fragestellern das Ziel von 1.000 km neuen Radwegen bis 2027 festgehalten ist.