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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Wieso stockt die Errichtung des "Centers für digital vernetzte Produktion" auf dem Campus Melaten in Aachen trotz Fördermittel in Rekordhöhe?

7. Oktober 2026Dokument 18/21663 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
VergaberechtNachprüfungsverfahrenHochschulbauFördermittelPersonalmangel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der verzögerten Errichtung des „Centers für digital vernetzte Produktion“ auf dem Campus Melaten in Aachen. Obwohl das Land der RWTH Aachen dafür Fördermittel in Rekordhöhe zugesagt hat, haben die Bauarbeiten laut Fragestellern wegen eines laufenden vergaberechtlichen Rechtsstreits nach knapp anderthalb Jahren noch immer nicht begonnen. Ein Mitbewerber hatte bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln Widerspruch gegen die Auftragsvergabe erhoben.

👥 Wer ist betroffen?

Die RWTH Aachen als Bauherrin, die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, beteiligte Unternehmen im Vergabeverfahren sowie die Landesregierung (Innenministerium und Wirtschaftsministerium) als Antwortgeber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Was bedeutet die in einem Zeitungsartikel genannte Begründung, dass die Entscheidungsfrist der Vergabekammer mangels personeller Kapazitäten immer wieder verlängert werden musste; ob es keine gesetzlichen Entscheidungsfristen gibt, um Verfahren nicht unnötig zu verzögern; ob wegen der Verzögerung mit Baukostensteigerungen zu rechnen ist; welche Beschleunigungsmaßnahmen bei der Bezirksregierung möglich sind; und warum es bei solchen Projekten überhaupt Personalengpässe bei der Vergabekammer gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Vergabekammer Rheinland (bei der Bezirksregierung Köln) aktuell Personalabgänge zu verzeichnen hat, die wegen der besonderen Fachlichkeit nicht nachbesetzt werden konnten, was zu einem Rückstau bei der Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen führt. Zum 1.1.2027 werden die Vergabekammer Rheinland und die Vergabekammer Westfalen zu einer landesweiten Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zusammengelegt. Gesetzlich gilt laut Antwort nach § 167 Absatz 1 Satz 1 GWB eine Entscheidungsfrist von fünf Wochen ab Antragseingang, die bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten im Ausnahmefall nach § 167 Absatz 1 Satz 2 GWB verlängert werden kann. Zu möglichen Baukostensteigerungen durch die Verzögerung liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4 (Beschleunigungsmaßnahmen) wird keine inhaltliche Antwort gegeben, sondern auf die gemeinsame Beantwortung der Fragen 1, 4 und 5 verwiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der FDP-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Dr. Werner Pfeil), die Antwort liegt vor und wurde vom Minister des Innern im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erteilt. Die Regierung verweist zudem auf die frühere Kleine Anfrage 6299 (Drucksache 18/15886). Als Quelle für die in der Anfrage zitierte Aussage zu Personalengpässen nennen die Fragesteller einen Artikel der Aachener Zeitung vom 24.08.2026.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21663, Wahlperiode 18, eingereicht 27. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.