❓ Student auf Straße erstochen - CDU-Fraktionschef fordert Gefahrenhinweise bei psychisch Kranken.
📋 Worum geht es?
Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Studenten in Trier im Juli 2026 forderte der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschef Christoph Gensch laut den Fragestellern eine Gesetzesänderung, damit Ärzte Sicherheitsbehörden informieren können, wenn sie bei psychisch erkrankten Patienten eine konkrete Gefahr für andere feststellen. Die AfD-Fraktion fragt die nordrhein-westfälische Landesregierung nach der aktuellen Rechtslage und möglichen Gesetzesänderungen in NRW. Laut Ermittlungsbehörden leidet der tatverdächtige Mann an einer psychischen Erkrankung und wurde nach der Tat in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
👥 Wer ist betroffen?
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Psychiater, Sicherheitsbehörden, psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen derzeit in NRW, um Sicherheitsbehörden bei einer von Ärzten festgestellten konkreten Gefahr durch psychisch erkrankte Patienten zu informieren? Hält die Landesregierung diese Regelungen für ausreichend? Plant die Landesregierung eine entsprechende Änderung des PsychKG? Falls nein, warum nicht? Wie viele Gewalt- und Tötungsdelikte wurden seit 2015 pro Jahr in NRW von Tatverdächtigen begangen, die zuvor in psychiatrischer Behandlung waren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Ärzte grundsätzlich der Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB unterliegen, diese jedoch im Rahmen des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB durchbrochen werden darf, wenn die Offenbarung zum Schutz höherrangiger Interessen erforderlich ist. Die Innenminister- und Gesundheitsministerkonferenz hielten 2025 fest, dass der Datenaustausch zwischen Gesundheits- und Gefahrenabwehrbehörden datenschutzrechtlich zu prüfen sei; für NRW wurde dabei Anpassungsbedarf am PsychKG festgestellt. Der Gesetzentwurf zur Neufassung des PsychKG (LT-Drs. 18/19690) sieht laut Landesregierung eine Erweiterung des Datenaustauschs mit Sicherheitsbehörden vor. Zur Frage nach der Zahl der Gewalt- und Tötungsdelikte seit 2015 durch zuvor psychiatrisch behandelte Tatverdächtige erklärt die Landesregierung, dass ihr dazu keine Daten vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Markus Wagner) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Minister des Innern. Die Landesregierung verweist auf den Gesetzentwurf LT-Drs. 18/19690 zur Neufassung des PsychKG, der eine Erweiterung des Datenaustauschs mit Sicherheitsbehörden vorsieht, sowie auf einen entsprechenden Beschluss der Innenminister- und Gesundheitsministerkonferenz von 2025. Zur Statistik der Gewalttaten seit 2015 liegen der Landesregierung nach eigenen Angaben keine Daten vor.