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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Eschweiler: Warum ist der Mietvertrag für die neue Polizeiwache gescheitert?

7. Oktober 2026Dokument 18/21666 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
PolizeiwacheMietvertragLiegenschaftenWirtschaftlichkeitsgebotHaushaltsmittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem gescheiterten Abschluss eines Mietvertrags für eine neue Polizeiwache in Eschweiler. Die bisherige Liegenschaft an der Preyerstraße ist laut den Fragestellern seit 2025 baulich nicht mehr für den regulären Polizeibetrieb nutzbar, als Ersatzstandort war die Liegenschaft an der Peter-Paul-Straße favorisiert worden. Die Fragesteller berichten unter Verweis auf einen Medienbericht, dass ein unterschriftsreifer Mietvertrag letztlich nicht zustande kam.

👥 Wer ist betroffen?

Die Polizei in Eschweiler und der Kreis Aachen, das Ministerium des Innern sowie das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Welche Grenzwerte oder Budgetvorgaben bei der Prüfung des Mietangebots angewandt wurden; aus welchen konkreten Gründen das Mietangebot als „nicht annahmefähig“ eingestuft wurde; welche einzelnen Positionen die Wirtschaftlichkeitsvorgaben nicht erfüllten; wie hoch die für den Standort vorgesehenen Haushaltsmittel 2024 bis 2026 pro Jahr waren; und welche zusätzlichen Haushaltsmittel für den Abschluss des Mietvertrags nötig gewesen wären.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Anmietung nach dem Vermieter-Mieter-Modell auf Grundlage des Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetzes, eines Kabinettsbeschlusses vom 5. Dezember 2000 sowie eines Liegenschaftserlasses des Innenministeriums vom 29. September 2010 erfolgt, wobei die Verfahrensvorgaben die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots aus § 7 Landeshaushaltsordnung sicherstellen sollen. Zu den konkreten Gründen für die Einstufung als „nicht annahmefähig“ verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu einer früheren Kleinen Anfrage 7464 (Drucksache 18/19842) und wiederholt, dass das Angebot die geltenden Vorgaben, u.a. zur Wirtschaftlichkeit, nicht erfüllt habe, ohne weitere Einzelpositionen zu benennen. Zu den Fragen nach konkreten Haushaltsmitteln und zusätzlich erforderlichen Mitteln macht die Landesregierung keine Angaben; sie begründet dies damit, dass Auskünfte zur Höhe angebotener Mietzinse wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Verwaltung und der Geheimhaltungsvorschriften des Wettbewerbsrechts nicht erteilt werden könnten, da Bieter sonst Rückschlüsse auf das Ausschreibungsverhalten der Verwaltung ziehen könnten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Markus Wagner) eingereicht und von der Landesregierung – dem Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen – mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 beantwortet. Die Landesregierung verweist auf eine frühere Kleine Anfrage 7464 (Drucksache 18/19842) sowie auf einen in der Anfrage selbst zitierten Bericht der Aachener Zeitung vom 16. Juli 2026. Konkrete Zahlen zu Haushaltsmitteln oder Mietkosten werden von der Landesregierung nicht genannt; sie verweigert diese Angaben ausdrücklich unter Verweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 7 LHO) und Geheimhaltungsvorschriften des Wettbewerbsrechts.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/21666, Wahlperiode 18, eingereicht 16. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.