❓ Eschweiler: Gescheiterter Mietvertrag für die neue Polizeiwache.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die gescheiterte Anmietung einer Liegenschaft an der Peter-Paul-Straße in Eschweiler als Ersatzstandort für die bisherige, seit 2025 nicht mehr nutzbare Polizeiliegenschaft an der Preyerstraße. Medienberichten zufolge habe bereits ein unterschriftsreifer Mietvertrag vorgelegen, der jedoch nicht abgeschlossen wurde. Als Gründe wurden fehlende Landesmittel sowie liegenschaftsfachliche Vorgaben des Innenressorts, insbesondere die Wirtschaftlichkeit, genannt.
👥 Wer ist betroffen?
Die Polizei in Eschweiler bzw. das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Nordrhein-Westfalen sowie das Ministerium des Innern und das Ministerium der Finanzen als zuständige Ressorts.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird, wann dem Land bzw. dem LZPD erstmals ein konkretes Mietangebot für die Liegenschaft vorgelegt wurde, welche jährlichen bzw. monatlichen Mietkosten entstanden wären, welche zusätzlichen Umbau-, Herrichtungs- und Sicherheitskosten anfielen, welche Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit kalkuliert wurden und welche konkreten Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass dem LZPD am 23.03.2026 erstmalig ein vorlagefähiges Mietangebot vorgelegt wurde. Zu den Fragen nach Mietkosten, Umbau- und Zusatzkosten sowie Gesamtkosten macht die Regierung unter Verweis auf das zwingende Wirtschaftlichkeitsgebot der Verwaltung sowie Geheimhaltungsvorschriften des Wettbewerbsrechts keine Angaben, da dies Rückschlüsse für Bieter auf das Ausschreibungsverhalten ermöglichen und die Ausschreiberposition des Ministeriums am Markt schwächen würde. Zu den Wirtschaftlichkeitskriterien verweist die Regierung auf das Vermieter-Mieter-Modell nach dem Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz, einen Kabinettsbeschluss vom 5. Dezember 2000 sowie den Liegenschaftserlass des Innenministeriums vom 29. September 2010, die die Einhaltung von § 7 Landeshaushaltsordnung sicherstellten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Markus Wagner) als Kleine Anfrage 8436 (Drucksache 18/20572) eingereicht und von der Landesregierung am 7. Oktober 2026 durch den Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Zu Mietkosten und Umbaukosten verweigert die Regierung unter Berufung auf § 7 Landeshaushaltsordnung konkrete Zahlenangaben. Die Vorbemerkung der Fragesteller stützt sich laut eigener Angabe auf einen Medienbericht der Aachener Zeitung vom 7. Oktober 2026.