❓ Kriterien der Rheinvertiefung zwischen Duisburg und Krefeld sowie Kosten der Maßnahme.
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die laufende Vertiefung der Rheinfahrrinnen auf einer Länge von 46,5 Kilometern am Niederrhein, mit der laut den Fragestellern sowohl die Wirtschaftsverkehre verbessert als auch die Flusssohle langfristig stabilisiert werden sollen. Zwischen Krefeld und Duisburg wird bereits gebaut, der Abschnitt zwischen Krefeld und Düsseldorf-Nord ist nach Angaben der Landesregierung fertig geplant, aber noch nicht im Bau.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Binnenschifffahrt und der Wirtschaftsverkehr am Rhein sowie Industrie- und Wirtschaftsunternehmen am Niederrhein, insbesondere im Raum Duisburg und Krefeld.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Welche Kriterien wurden für die laufende Rheinvertiefung zwischen Duisburg und Krefeld angewendet? 2) Welche voraussichtlichen Gesamtkosten fallen für die Maßnahme an? 3) Welche Kosten sind seit Baubeginn bislang angefallen? 4) Welche Erwartungen hat die Landesregierung hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Rheinfahrrinne? 5) In welchem Umfang führen sinkende Pegelstände im Sommer 2026 zu einem reduzierten Transportaufkommen auf dem Rhein?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist bei den Kriterien zum Projekt W27 auf die Projektdarstellung im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie auf eine Webseite des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Rhein. Zu den Gesamtkosten und den bisher angefallenen Kosten (Fragen 2 und 3) erklärt die Landesregierung, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor; die Maßnahme werde ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Zur Frage 4 führt die Landesregierung aus, die weitere Umsetzung der Abladeverbesserung sei für Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Rheins als Verkehrsachse und zur Versorgungssicherung des Industrie- und Wirtschaftsstandorts; mit künftig häufigeren und intensiveren klimabedingten Niedrigwasserphasen werde die Anpassung der Wasserstraße zunehmend dringlich. Zu Frage 5 verweist die Landesregierung auf die Landtagsvorlage 18/5444.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion durch den Abgeordneten Klaus Esser eingereicht (Kleine Anfrage 8619, Drucksache 18/20941) und von der Landesregierung am 7. Oktober 2026 beantwortet, und zwar durch den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die Landesregierung gibt an, zu den Gesamtkosten und den bisherigen Kosten der Maßnahme keine Erkenntnisse zu haben, und verweist auf die ausschließliche Finanzierung durch Bundesmittel. Für weitere Details verweist die Landesregierung auf das Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030, eine Webseite des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Rhein sowie auf die Landtagsvorlage 18/5444.